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Bernhard von Grünberg
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Frage von Stefan T. •

Frage an Bernhard von Grünberg von Stefan T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Grünberg,

wie rechtfertigen Sie die außerplanmäßige Diätenerhöhung in einer Zeit, wo viele Menschen Angst um einen ausreichenden Lebensunterhalt und vor Altersarmut haben müssen?

Wie erklären Sie jemandem, der ein ganzes Leben für eine halbwegs auskömmliche Rente arbeiten muss, dass ein NRW-MdL diese bereits nach 10 Jahren erhält?

Finden Sie nicht auch, dass das Vertrauen in Politiker leidet, wenn sich diese ihr Einkommen selbst festlegen können? Wenn ja: was tun Sie, um diesen Sachverhalt zu ändern?

Mit freundlichem Gruß
Stefan Terborg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Terborg,

haben Sie Dank für Ihre Frage zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Ich möchte Ihnen gerne meine persönliche Meinung dazu widergeben; weitere Informationen zur Sache erhalten Sie unter http://www.spd-fraktion.landtag.nrw.de/spdinternet/www/startseite/Presse/aktuelles/20120203_diaeten.jsp .

Es ist keine "Selbstbedienung" oder ähnliches, sondern nordrhein-westfälischer Verfassungsgrundsatz, dass die Abgeordneten ihre Entschädigung selbst zu regeln haben. Das geltende Abgeordnetengesetz beruht auf einer grundlegenden Diätenreform, die ich am Ende meiner ersten Abgeordnetenperiode 2005 mit beschlossen habe. In NRW gibt es seitdem keinerlei steuerfreien Pauschalen mehr, ich bestreite meine Aufwendungen wie z. B. das Wahlkreisbüro in Bonn-Poppelsdorf selbstverständlich aus meinen Bezügen, komme für mein Arbeitsmaterial auf und versteuere wie Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien. Denn unser Ziel war seinerzeit und ist immer noch: Transparenz der Abgeordnetenbezüge, Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, aber - natürlich - auch die weitere Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.

In diesem Zuge wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das wir Abgeordneten Pflichtbeiträge aus unseren Bezügen zu leisten haben. Offen bleiben musste dabei zunächst die Frage, wie und ob der vorgesehene Pflichtbeitrag zur Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung ausreicht. Zur Beurteilung dessen mussten die Erfahrungen des Aufbaus des Versorgungswerks und der Entwicklung der Ergebnisse innerhalb der ersten Legislaturperiode des neuen Abgeordnetenrechts zwischen 2005 und 2010, in der ich nicht im Landtag war, ausgewertet werden. Dabei hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgesehene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Sicherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreicht.

Dies soll durch das Gesetz korrigiert werden, ohne dass die Grundlagen der Diätenreform von 2005 in Frage gestellt werden. Das Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes setzt deshalb folgende Lösung um:

• Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen. Dies dient der Transparenz und dem Nachweis, dass es nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen geht, sondern die komplette Erhöhung zur Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen dient.

• Der Beitrag für die Altersvorsorge der Abgeordneten wird um 500 € im Monat erhöht.

Die Anforderung einer „Angemessenheit der Altersversorgung“ ergibt sich aus dem Grund-gesetz, das in Artikel 48 Abs. 3 bestimmt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollen die Bezüge der Abgeordneten ihre Freiheit und Unabhängigkeit gewährleisten.

„Angemessenheit“ ist dabei natürlich ein weiter Begriff. Sie soll und muss sich aber orientieren an dem, was 2005 unser Beweggrund war für die Diätenreform und die Überführung der Altersversorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk: Die Altersbezüge müssen auf reduziertem Niveau mit der Versorgung anderer Parlamentarier vergleichbar bleiben. Das reduzierte Niveau sollte 60 % der Pensionshöhe betragen, die nach der alten Regelung gegolten hätte.

Gestatten Sie mir, dies an meinem eigenem Beispiel darzulegen: Voraussichtlich wird meine Verweildauer im Landtag zehn Jahre, das heißt zwei Wahlperioden (2000-2005 und 2010-2015), betragen. Nach zehn Jahren im Parlament hätte ich nach alter Regelung rund 2.500 € monatlichen Pensionsanspruch. Das läge im Durchschnitt der Parlamente in Deutschland. Wir haben aber ja 2005 entschieden, diesen Pensionsanspruch mit der Umstellung auf die Finanzierung durch das Versorgungswerk um 40 % zu kürzen.

Nach den seitdem gewonnenen Erfahrungen mit dem Versorgungswerk würde die Kürzung aktuell allerdings über 50 % betragen. Das war nie Absicht der Diätenreform und berührt die oben genannte „Angemessenheit der Altersversorgung“. Um das beabsichtigte Niveau einer „nur“ 40 %-igen Kürzung gegenüber dem alten Gesetz zu erreichen, muss aber der monatliche Beitrag für das Versorgungswerk um 500 € steigen. Dem habe ich meine Zustimmung gegeben.

Ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung richtig und die Erhöhung des Beitrags zum Versorgungswerk angemessen ist. Ich vertrete als direkt gewählter Abgeordneter nicht nur die etwa 150.000 Bürgerinnen und Bürger meines Bonner Wahlkreises, sondern betreue auch den Rhein-Sieg- und den Rhein-Erft-Kreis. Mit einem monatlichen Pensionsanspruch von 1.000 €, den ich als Landtagsabgeordneter in zehn Jahren und mit Arbeitswochen, die nicht selten 60 Stunden und mehr haben, erworben habe, werde ich ein meiner Überzeugung nach angemessenes Altersgeld erhalten, das übrigens deutlich unter dem aller anderen Mitglieder deutscher Parlamente oder auch Bürgermeister nordrhein-westfälischer Kleinstädte nach nur acht Jahren im Amt liegt.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis dafür, dass ich der Erhöhung des Beitrags zum Versorgungswerk zugestimmt habe. Es geht dabei einzig darum, das drastisch gekürzte Niveau zu erreichen, auf das man sich 2005 geeinigt hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard "Felix" von Grünberg