Portrait von Bernhard von Grünberg
Bernhard von Grünberg
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernhard von Grünberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christian K. •

Frage an Bernhard von Grünberg von Christian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grünberg,

die SPD hat nach dem Disaster bei dem Zugangserschwerungsgesetz ein Umdenken bei der Netzpolitik versprochen. Doch mit Martin Dörmann wurde der Hauptverantwortliche, der bis heute nichts dazu gelernt hat und Zensursula verteidigt, zum Obmann für die Internetenquetekommission gemacht. Unter Federführung von Kurt Beck wurde der JMStV-E entworfen und von den NRW-Abgeordneten Boss, Jörg und Hammelrath verteidigt. Ihre Spitzenkandidatin Hannelore Kraft leitete derweil rechtliche Schritte gegen die Internetblogger "Ruhrbarone" aufgrund von Äußerungen ein, die ihre Widersacher auf der Regierungsbank in wesentlich heftigerer Form vorgebracht hatten, ohne das rechtliche Schritte ergriffen wurden. Mit privaten Bloggern ohne Finanzkraft und einem Heer von Rechtsanwälten kann man es ja machen und sie alleine durch Abmahnungen ausbluten lassen, noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dieses unredliche Vorgehen würde durch die im JMStV-E vorgesehenen neuen Haftbarkeitsregelungen noch erleichtert und würde viele Inhalteanbieter - womöglich sogar abgeordnetenwatch.de - zwingen, ihre Angebote einzustellen oder die Kosten erheblich in die Höhe treiben.

Meine Frage ist nun, wie Sie gedenken, sich innerhalb der SPD für das längst überfällige Umdenken in der Netzpolitik einzusetzen.

Portrait von Bernhard von Grünberg
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kühner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Netzpolitik.

Der Wert des Internets als Informations-, Diskussions- und Beteiligungsforum für Demokratie und Meinungsfreiheit ist kaum zu überschätzen. Eine größtmögliche Liberalität in der Netzpolitik ist daher auch nach meiner Überzeugung der richtige Weg.

Dies ändert indes nichts daran, dass die Grenzen, die beispielsweise das Persönlichkeitsrecht setzt, auch im Netz Geltung haben müssen. Im vorliegenden Fall, den Sie schildern, heißt dies: Ministerpräsident Rüttgers hatte seinerzeit wissentlich die nachweislich falsche Behauptung mit der angeblichen Verkürzung des Lebenslaufs von Hannelore Kraft im Plenum geäußert; dort hat den Abgeordneten Rüttgers die Immunität vor der rechtlichen Verfolgung geschützt. Die "Ruhrbarone" haben aber den Vorwurf trotz anderer Fakten weiter erhoben und müssen dann innerhalb und außerhalb des Internets auch mit Strafverfolgung rechnen.

Dass wir angesichts der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Möglichkeiten des Internets allerdings vor ganz neuen Herausforderungen auch im Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrecht stehen, da gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht. Diese müssen wir auch innerhalb der SPD noch intensiver diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard von Grünberg