Frage an Bernhard Schmitt von Manfred H. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Schmitt,
1998 wurde die Ökosteuer eingeführt. Dies führte zu einer Verteuerung nahezu sämtlicher Energieträger. Zur Entlastung der Arbeitnehmer wurde die Entfernungspauschale eingeführt. Diese Entlastung wurde ab 2007 weitreichend beschnitten. Wie stehen Sie zum Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
Sehr geehrter Herr Hielscher,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit der Pendlerpauschale subventionieren wir Verkehr. Wenn heute jemand täglich von Aschaffenburg nach Frankfurt in die Arbeit fährt, bekommt er die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale vergütet. Wenn er sich aber in Frankfurt eine teurere Wohnung mietet, bekommt er nichts. Statt der Pendlerpauschale plädiere ich für eine Erhöhung des pauschalen Werbungskostenfreibetrages. Dadurch hat jeder die Freiheit zu entscheiden, ob er pendeln oder eine eventuell höhere Miete zahlen möchte.
Freundliche Grüße
Bernhard Schmitt