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Bernhard Schmitt
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Frage von Elke F. •

Frage an Bernhard Schmitt von Elke F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmitt,

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt der Bevölkerung weiterhin vorsorglich, die persönliche Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Und kürzlich konnte man der Presse entnehmen, dass die Bundesregierung die Bürger besser vor möglichen Krankheitsrisiken durch Handystrahlung schützen will. Umweltminister Sigmar Gabriel kündigte nun einen Gesetzentwurf „zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung“ an. (Main-Echo 21.8.2008)

Mich würde interessieren, welche Haltung Sie zum Thema Mobilfunk und Vorsorge einnehmen. Deshalb möchte ich Ihnen gerne folgende Frage stellen:

1. Während sich die Bundesregierung weigert, die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung zu senken, mahnen gleichzeitig Bundes- und Länderbehörden, beispielhaft das Bundesamt für Strahlenschutz, aber auch die Europäische Umweltagentur (Brief der Ärztlichen Qualitätszirkel Elektromagnetische Felder in der Medizin – Diagnostik, Therapie, Umwelt und der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie www.kompetenzinitiative.de an den Ministerpräsidenten Dr. Günter Beckstein vom 27.1.2008) zur Vorsicht im Umgang mit Mobilfunktechnologien wie Handys, Schnurlostelefonen und WLAN.

Wie beurteilen Sie diesen offensichtlichen Widerspruch, und welche Schlüsse ziehen Sie für Ihr Auftreten im Wahlkreis, im Wahlkampf und Ihre Arbeit im Landtag (wenn Sie erfolgreich sind)?

Über eine Antwort würde ich ich sehr freuen.

Freundliche Grüße

Elke Fertig

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Fertig,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Position der ödp. zum Mobilfunk möchte ich auf vier Hauptforderungen zusammenfassen:
1. Digital gepulste Schnurlos-Telefone (DECT) müssen verboten werden.
2. Drastische Reduzierung des Grenzwertes der 26. BimSchV auf 0,1 mW/m².
3. Sondergrenzwert für Wohngebiete: 0,01 mW/m².
4. Genehmigungspflicht für alle Mobilfunkantennen.
Photovoltaikmodule, die nicht flach auf das Dach montiert werden, benötigen in Bayern eine Baugenehmigung. Ein 10 m hoher Mobilfunkmast darf in Bayern ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Auch in unserem schönen Bayern gibt es noch viel zu tun!

Freundliche Grüße

Bernhard Schmitt