Frage an Bernhard Schmitt von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmitt,
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
die ödp setzt sich für ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt für pflegende Familien ein. Diese Pflegeleistung muss durch anerkannte Pflegedienste unterstützt werden. Mit der Vernetzung von ambulanter und stationärer Pflege kann den Bedürfnissen von Behinderten und Pflegenden zusätzlich entgegengekommen werden. Außerdem muss der barrierefreie Wohnungsbau konsequent umgesetzt werden.
Heute stellen sich die ödp-Kandidaten des Kreisverbandes Aschaffenburg um 19 Uhr im Radieschenblatt (vorm. Constantina, Agathaplatz 1, Aschaffenburg) vor.
Wir würden uns freuen, dieses Thema mit Ihnen zu vertiefen. Wenn Ihnen dieser Termin nicht möglich ist, können Sie mich gerne nochmals kontaktieren.
Freundliche Grüße
Bernhard Schmitt