Frage an Bernhard Lasotta von Zsolt R. bezüglich Familie
Hallo Herr Dr. Lasotta,
Ich hätte Fragen zum Elterngeld.
Was halten Sie von den maximal unflexiblen Regelungen von Elterngeld? Damit meine ich, dass Elterngeld für die Väter nur ab dem Geburtstag des Kindes für 1 Monat genommen werden kann. Mann kann also wenn das Kind am 14.12 geboren ist kein Elterngeld für z.B Januar beantragen, nur vom 14.12 bis 13.01 oder 14.01- 13.02 usw. Und wenn man bis zur Geburt gearbeitet hat und Gehalt erhält, wird dann dementsprechend das Elterngeld gekürzt. Als Arzt in Elternzeit erhält man so nur den Mindestbetrag (wenn überhaupt). Ist das das Ziel der Regelung?
Wieso werden Mehrlinge diskriminiert? Es sind zwei Geburten, man muss alles doppelt bezahlen, aber von staatlichen Seite werden die Kinder als ein Kind behandelt (plus einem geringen Aufschlag). Der zweite zählt nicht?
Wieso braucht man zum Ausfüllen eines Elterngeldantrages hellseherische Fähigkeiten und ein BWL-Studium? Wie kann ein freiberuflich Tätiger im Januar sagen wieviel er im nächsten Oktober verdienen wird?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüssen
Zsolt Rausch
Lieber Zsolt Rausch,
die Regelungen für das Elterngeld wurden bundespolitisch bestimmt, aber dennoch ist es natürlich im Interesse unserer Landespolitik, dass dieses möglichst viele Familien in Baden-Württemberg erreicht, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Deswegen wurde auch zusätzlich als Wahloption das Elterngeld Plus eingeführt, damit schon während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Dort wurde auch die Bezugsdauer verlängert, die beim Elterngeld Plus bis zu 28 Monate (anstatt vorher 14 Monate) gelten kann. Ein Partnerschaftsbonus von vier Elterngeld-Plus-Monaten wurde eingeführt, wenn beide Eltern in Teilzeit gehen.
Nun zu den angesprochenen Fragen: Die Anregung, dass die Regelung flexibel nicht ab der Geburt des Kindes, sondern beispielsweise für den Folgemonat der Geburt genommen werden kann, greife ich auf. Ich gebe das an unsere Bundespolitiker weiter. Der Mehrlingszuschlag von 300,- Euro wurde ebenfalls bundespolitisch festgelegt. Darüber hinaus gibt es einen Geschwisterbonus, je nachdem wie alt die Kinder sind. Mehrlings- und Geschwisterbonus sollen einen erhöhten Aufwand abdecken. Die Idee des Elterngeldes ist aber nicht eine direkte kindspezifische Förderung, sondern der Ausgleich für die nicht stattfindende bzw. nur in Teilen stattfindende Berufstätigkeit. Den erhöhten Aufwand decken zudem Kindergeld, steuerliche Freibeträge u.a. ab. Insgesamt kann man darüber streiten, was der richtigere Weg ist. Ich persönlich tendiere eher zur kindspezifischen Förderung, dann kann sich jeder selbst entscheiden, wie er das regelt (Freistellung, Teilzeit, Kinderbetreuung etc.).
Ich habe mir das Formular der L-Bank heute noch einmal durchgeschaut. Es ist kompliziert. Beruhigend war für mich, dass im Anhang auf die persönliche Beratung verwiesen wir. Ich glaube, man sollte das unbedingt machen, um Fehler zu vermeiden und die für sich optimale Lösung zu finden.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass wir in unserem Regierungsprogramm zur Landtagswahl auf ergänzende familienpolitische Leistungen Wert legen. Bei konkreten Rückfragen stehe ich auch gerne über die auf meiner Webseite www.lasotta .de genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Lasotta