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Bernhard Lasotta
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Frage von Clemens Peter F. •

Frage an Bernhard Lasotta von Clemens Peter F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Lasotta,

Herr Mappus hat gestern in Heilbronn gesagt, er würde den Rückkauf der EnBW-Anteile wieder genauso machen.

Als Mitarbeiter der Heilbronner Stimme möchte ich einmal diesen Weg ausprobieren, Ihnen dazu zwei Fragen zu stellen: Gibt es denn Ihrer Auffassung nach überhaupt Regierungsaufgaben, die am Parlament vorbei getätigt werden sollten? Wären Sie als Landtagsabgeordneter bei einem solchen Milliarden-Deal nicht gern gefragt worden?

Über eine Antwort hier auf abgeordnetenwatch.de freue ich mich sehr.

Vielen Dank für Ihre Zeit, mit besten Grüßen

Clemens Flach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Flach,

entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst heute antworte, denn "Abgeordnetenwatch" hat mir erst heute die Benachrichtigung zugestellt, dass Sie eine Frage gestellt haben und ich kann ja nicht direkt auf Ihre Fragen antworten, sondern immer nur über die Email, die mir von "Abgeordnetenwatch" zugeschickt wird. Die eine Frage ist ja identisch mit ihrem anderen Eintrag. Ich beantworte diese gerne nochmals und füge die Beantwortung des zweiten Fragenkomplexes dieser Beantwortung mit an.

Ob unser Ministerpräsident Stefan Mappus dies genauso wieder machen würde, kann natürlich nur er beantworten. Ich kann aber seine Beweggründe sehr gut nachvollziehen. Auch sind wir als Parlament ja nicht außen vor geblieben.
Das Parlament wurde ja im Nachhinein beteiligt und hat für die Bürgschaft des Landes gestimmt. Hätte das Parlament dies nicht gemacht, wäre der Ankauf geplatzt, da ohne die Bürgschaft nicht die notwendigen Kredite hätten aufgenommen werden können.
Dass zunächst zeitgleich das Landeskabinett und der Aufsichtsrat der EdF über den Ankauf/Verkauf abgestimmt haben, ist der besonderen Situation geschuldet. Die EdF hat nach eigenen Angaben einen Parlamentsvorbehalt nicht akzeptiert.
Dass so ein Vorgehen eine absolute Ausnahmesituation darstellt, ist klar. Wenn der Ankauf/Verkauf zuvor öffentlich diskutiert worden wäre, hätte dies erhebliche Kursschwankungen zur Folge gehabt, die den Ankauf unmöglich gemacht hätten.
Dass die Vorgehensweise in dieser speziellen Situation auch durch die Landesverfassung abgedeckt ist, hat die Landesregierung rechtlich klären lassen. Die Klage der Opposition wurde so spät eingereicht, dass mit einer Entscheidung leider nicht vor der Landtagswahl gerechnet wird.
Ich gehe davon aus, dass die rechtlichen Bedenken der Opposition nicht tragen werden.

Ich vertrete mit Leidenschaft die Rechte des Parlamentes und der Abgeordneten. Aber besondere Situationen erfordern manchmal auch besonderes Handeln. Es dürfte aber auch nicht so viele ähnlich gelagerte Konstellationen geben. In diesem Fall war die Vorgehensweise auch inhaltlich gerechtfertigt, weil das Land Baden-Württemberg die weitere Strukturpolitik der EnBW mit 20.000 Mitarbeitern, einer hohen Wertschöpfung und den Vorteilen für die Stromkunden nicht einer Steuerung über ausländische Firmen oder Spekulanten an den Börsen überlassen wollte.

Sie hatten darüber hinaus noch gefragt, ob es Regierungsaufgaben gibt, die am Parlament vorbei getätigt werden sollten. Hierzu möchte ich Ihnen antworten, das jedes Regierungshandeln in der eigenen Verantwortung der Exekutive liegt. Das Parlament als Legislative kontrolliert in diesen Fällen das Regierungshandeln mit Befassung in den Ausschüssen und dem Parlament, mit Anhörungen und Regierungsbefragungen, mit der Vorlage bestimmter Sachverhalte und mit Fraktionsanträgen zur Offenlegung von bestimmten Sachverhalten bis hin zu Untersuchungsausschüssen, die bestimmte Fragestellungen zu klären haben. Wir haben eben nicht nur bei der Haushaltsaufstellung das Etatrecht und können dabei die Grundsätze der Politik mitbestimmen, sondern wir können auch in Gesetzen Festlegungen treffen, die die Regierung umzusetzen hat. Darüber hinaus werden die Verordnungen der Regierung kontrolliert und abgestimmt, ob das Regierungshandeln in unserem Sinne ist. Neu seit diesem Jahr ist, dass wir als Parlament beim Regierungshandeln in Bezug auf die europäische Gesetzgebung ein Weisungsrecht gegenüber der Regierung erkämpft haben, hier muss sie so wie das Parlament abstimmt, tätig werden. Bei den Abstimmungen im Bundesrat ist dies ja nicht der Fall. Der Bundesrat ist ein Organ der Landesregierungen und nicht der Landesparlamente. Hier können die Landesregierungen frei entscheiden und müssen sich nicht an Abstimmungen in den Parlamenten halten. Allerdings trägt es natürlich immer zur politischen Stabilität in einem Land und in den Parteien und Fraktionen bei, wenn man sich in den wichtigen Fragen eng abstimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Lasotta