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Bernhard Lasotta
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Frage von Clemens F. •

Frage an Bernhard Lasotta von Clemens F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Lasotta,

Herr Mappus hat gestern in Heilbronn gesagt, er würde den Rückkauf der EnBW-Anteile wieder genauso machen. Meine Frage an Sie: Sehen Sie das genauso?

Ich möchte die Frage so formulieren: Stört es Sie als Fraktionsmitglied der CDU im Landtag nicht, dass Sie beim Rückkauf außen vor geblieben sind?

Über eine Antwort hier auf abgeordnetenwatch.de freue ich mich sehr.

Vielen Dank für Ihre Zeit, mit besten Grüßen

Clemens Flach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Flach,

entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst heute antworte, denn "Abgeordnetenwatch" hat mir erst heute die Benachrichtigung zugestellt, dass Sie eine Frage gestellt haben und ich kann ja nicht direkt auf Ihre Fragen antworten, sondern immer nur über die Email, die mir von "Abgeordnetenwatch" zugeschickt wird.

Zu Ihren Fragen:

Ob unser Ministerpräsident Stefan Mappus dies genauso wieder machen würde, kann natürlich nur er beantworten. Ich kann aber seine Beweggründe sehr gut nachvollziehen. Auch sind wir als Parlament ja nicht außen vor geblieben.
Das Parlament wurde ja im Nachhinein beteiligt und hat für die Bürgschaft des Landes gestimmt. Hätte das Parlament dies nicht gemacht, wäre der Ankauf geplatzt, da ohne die Bürgschaft nicht die notwendigen Kredite hätten aufgenommen werden können.
Dass zunächst zeitgleich das Landeskabinett und der Aufsichtsrat der EdF über den Ankauf/Verkauf abgestimmt haben, ist der besonderen Situation geschuldet. Die EdF hat nach eigenen Angaben einen Parlamentsvorbehalt nicht akzeptiert.
Dass so ein Vorgehen eine absolute Ausnahmesituation darstellt, ist klar. Wenn der Ankauf/Verkauf zuvor öffentlich diskutiert worden wäre, hätte dies erhebliche Kursschwankungen zur Folge gehabt, die den Ankauf unmöglich gemacht hätten.
Dass die Vorgehensweise in dieser speziellen Situation auch durch die Landesverfassung abgedeckt ist, hat die Landesregierung rechtlich klären lassen. Die Klage der Opposition wurde so spät eingereicht, dass mit einer Entscheidung leider nicht vor der Landtagswahl gerechnet wird.
Ich gehe davon aus, dass die rechtlichen Bedenken der Opposition nicht tragen werden.

Ich vertrete mit Leidenschaft die Rechte des Parlamentes und der Abgeordneten. Aber besondere Situationen erfordern manchmal auch besonderes Handeln. Es dürfte aber auch nicht so viele ähnlich gelagerte Konstellationen geben. In diesem Fall war die Vorgehensweise auch inhaltlich gerechtfertigt, weil das Land Baden-Württemberg die weitere Strukturpolitik der EnBW mit 20.000 Mitarbeitern, einer hohen Wertschöpfung und den Vorteilen für die Stromkunden nicht einer Steuerung über ausländische Firmen oder Spekulanten an den Börsen überlassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Lasotta