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Bernhard Braun
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Frage von Roland S. •

Würden Sie bei einen Antrag für ein AFD Verbot beim Bundesverfassungsgericht gerne voranbringen?

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Sehr geehrter Herr S.

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Meiner Ansicht nach ist ein Verbotsverfahren der AfD notwendig. 

Bereits drei Landesverbände werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Hier in Rheinland-Pfalz vernetzen sich führende AfD-Funktionäre mit völkischen Burschenschaften und der gewaltbereiten extremen Rechten. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Auch die Jugendorganisation der AfD ist vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft worden. 

Um unsere Demokratie entschlossen zu verteidigen sieht die Verfassung, auch aufgrund unserer deutschen Geschichte, die Möglichkeit eines Parteienverbots vor. Eine Partei kann aber nicht einfach von Politiker*innen verboten werden. Ein Parteiverbotsverfahren kann in der Bundesrepublik Deutschland nur von unserem höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt werden. Wir würden es aus den genannten Gründen begrüßen, wenn die Sicherheitsbehörden die Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernhard Braun 

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