Sehen Sie ein Gesetz für das Wählen ab 16 in naher Zukunft für umsetzbar?
Sehr geehrter Herr Baum,
im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung wurde auf Seite 128 das Wahlrecht für Menschen ab 16 Jahren beschlossen. Ist dies in dieser Legislaturperiode als Gesetzesentwurf möglich umzusetzen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort, und Ihre Dienste für RLP.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Einführung des Wahlrechtes ab 16 Jahren ist ein wichtiges Anliegen für uns GRÜNE. Wir finden dies ist eine überfällige Antwort auf das zivilgesellschaftliche Engagement von Jugendlichen.
2021 wurde das Wahlrecht ab 16 Jahren auch in den Koalitionsvertrag mit SPD und FDP aufgenommen. Es ist für uns von großer Bedeutung, dass junge Menschen ihre Zukunft mitbestimmten können.
Um das Wahlrecht zu ändern ist allerdings in Rheinland-Pfalz eine Zweidrittel Mehrheit notwendig, die Stimmen der Regierungsfraktionen reichen somit nicht aus. Daher sind auch Stimmen aus der Opposition notwendig um die Gesetzesänderung durchzuführen. Aktuell blockiert die CDU-Fraktion im Landtag nach wie vor die Einführung des Wahlrechts und verweigert den Jugendlichen dadurch ihr Recht auf Mitbestimmung.
Wir GRÜNE werden uns auch weiterhin für die Einführung des Wahlrechts ab 16 auf Landesebene einsetzen und hoffen, dass es möglichst bald eingeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Braun