Frage an Bernhard Braun von Hartmut G. M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Braun,
im VRN-Bereich gibt es ein Monatsticket, das sogenannte " Rhein-Neckar-Ticket". In den AGBs des VRN steht, wie man in den Geschäftsbedingungen und auf der Homepage nachlesen kann, dass vor Zustandekommen des Vertrags eine Schufa-Abfrage erfolgt.
Einen ähnliches Sachverhalt kann man im letzten Abschnitt dieses Artikels nachlesen:
Ich kümmere mich um Menschen die ebenso wie ich an einer Schmerzkrankheit erkrankt sind. Einige von ihnen waren selbstständig, andere ganz "normale" Arbeitnehmer o.ä.
Regelmäßig müssen nun ärmere Menschen mit einem Schufa-Eintrag mit einer Verweigerung durch den VRN rechnen. Nicht einmal eine in Aussicht gestellte Bürgschaft bzw. ein Abbuchen von einem Fremdkonto kommt in Frage.
Was tut Ihre Partei gegen diesen Sachverhalt? Warum schließt der VRN gerade diejenigen aus, die so ein Ticket für knapp 80 Euro am ehesten bräuchten ( Geringverdiener, armer Rentner*innen und Erwerbslose mit einem Schufa-Eintrag)? Und warum ignorierte das die Politik aus meiner Sicht fast vollständig? Warum bietet man so ein Ticket nicht auch gegen eine Barzahlung am Automaten an? Es kann doch wohl nicht sein, dass theoretische Milliardäre in den Genuß eines Monatstickets für knapp 80 Euro kommen, arme Menschen aber nicht. Am Automaten und auf Nachfrage beim VRN erfuhr ich ( auf der Seite kann man das auch sehen), dass ein Monatsticket am Automaten ca. 180 Euro kostet. Die armen Menschen schließt man so in ihren Städten wie Pirmasens, Kaiserslautern, Heidelberg oder dem Neckar-Odenwald-Kreis ein? Stimmen Sie meinen Ausführungen zu?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut G. Mayer