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Bernd Westphal
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Frage von Robert O. •

Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll?

Sehr geehrter Herr Westphal,

Neo-Broker verdienen ihr Geld durch den Payment for Order Flow. Die EU wird voraussichtlich ab 2026 dieses Geschäftsmodell verbieten. Das Verbot wird folgendermaßen begründet: 1) Das Modell sei intransparent, weil Neo-Broker keine Auswahl zwischen mehreren Handelsplätzen gewähren, die Käufer folglich an einen Handelsplatz gebunden sind und 2), dass Neo-Broker ihre Kunden zu unbedachten Käufen verleiten (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Verbot-gefaehrdet-Geschaeftsmodell-von-Neobrokern-article24239235.html). Sobald eine entsprechende Verordnung von der EU verabschiedet wurde, sind die nationalen Parlamente verpflichtet, diese Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll? Ich bitte um eine Begründung Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichem Gruß
Robert O.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 13. Juli.

Ich habe mit den Finanzexperten meiner Fraktion Rücksprache gehalten, da die Diskussion aktuell sehr volatil ist.

Zuerst jedoch ein paar Anmerkungen: Der aktuelle Vorschlag sieht ein PFOF-Verbot ab 2026 vor, muss aber noch vom Europaparlament beschlossen werden.

Nun zu Ihrem konkreten Anliegen bezüglich einer möglichen europäischen Regulierung sogenannter Neobroker: Wir verfolgen die Diskussionen auf europäischer Ebene zu diesem Thema genau und sind uns den Auswirkungen eines PFOF-Verbots auf das Geschäftsmodell vieler Neobroker bewusst. Dass insbesondere Kleinanleger von einer möglichen Bedrohung der Geschäftsmodelle von Neobrokern betroffen wären sehen wir kritisch und glauben, dass zur Zielsetzung des finanziellen Verbraucherschutzes eine ausgewogene Einschätzung zwischen den möglichen Fehlanreizen durch PFOF und der kostengünstigen Ermöglichung eines Kapitalmarktzugangs für Kleinanleger erfolgen sollte. Dementsprechend sind wir mit unseren Vertretern in Europa im Gespräch und wirken auf eine ausgeglichene Lösung der vorliegenden Problematik hin.

Aufgrund dieser nicht klaren Lage, kann ich einem Verbot aktuell nicht zustimmen und brauche noch mehr Details, um eine richtige Entscheidung fällen zu können. Ich bitte an dieser Stelle deshalb um Geduld.

Sie können sich jedoch sicher sein, dass ich mich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen werde.

Mit besten Grüßen

Bernd Westphal

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