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Bernd Westphal
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38 / 40 Fragen beantwortet
Frage von Heike R. •

Welchen Schaden, inkl. Folgeschaden, hat die Nordstream Sprengung bis dato angerichtet, zirka?

Sehr geerter Herr Westphal,
ich begrüße Transparenz und habe 2 Fragen zur Sabotage gegen Nordstream.
1. Auf wie hoch, mir reicht eine Schätzgröße. beziffert sich der, bisher ermittelte, direkte und indirekte materielle Schaden und Folgeschäden, der durch Nordstream Sabotage entstanden ist?
2. Werden EU/Deutschland, im Sinne von Demokratie, Transparenz und Schutz unserer Steuerzahl::innen, Schadenersatz gegen das Land geltend machen, dass als Saboteur überführt wird?
3. Wie sieht es im internationalen Recht aus? Kann sich der Präsident eines Landes, welches Sabotage gegen ein anderes Land begangen hat, persönlicher Verantwortung entziehen, wenn er (schutz?)-behauptet nichts gewusst zu haben? Kann generell ein Regierungschef sich mit "ich habe es nicht gewusst" der Verantwortung entziehen?

Wo kann ich auf meine Fragen belastbare Antworten finden, im Internet wurde ich nicht fündig?

Heike R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen bezüglich den Nordstream 1 & 2 Explosionen. Die Investitionen von Gazprom, Shell, OMV, Engie, Wintershall und Uniper belaufen sich auf 9,5 Milliarden Euro, mit Gazprom als Eigentümer der Pipelines. Zum Zeitpunkt der Anschläge waren die Pipelines nicht in Betrieb. Bezüglich des Schadens und eventuellen Folgeschäden kann man aktuell noch keine belastbaren Angaben machen, jedoch dürfte der Schaden über ausgefallene Gaslieferungen, die Schaffung von Ersatzinfrastruktur und die Ersatzbeschaffung von Erdgas deutlich über 100 Milliarden Euro liegen.

 Ob und wie die verschiedenen Nationen, die EU oder Deutschland bei Ermittlungserfolg reagieren werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Ob es aber zu einer Anklage kommt oder nicht, werden die Gerichte entscheiden, da es keine politische Frage ist und wir in einem Rechtsstaat leben, wo solche Angelegenheiten von Gerichten geklärt werden.

Die rechtlichen Fragen, Stand der Ermittlungen und Klageweg klärt der ermittelnde Generalbundesanwalt. Infos dazu sind der Webseite https://www.generalbundesanwalt.de/ zu entnehmen.

Herzliche Grüße

Bernd Westphal

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