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Bernd Westphal
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Frage von Uli W. •

Sollten 18 Jährige bereits nach Erwachsenen Strafrecht anstatt wie bisher nach Jugendstrafrecht bestraft werden?

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Sehr geehrter Herr W.,

dieses Thema berührt sowohl juristische als auch soziale Aspekte. Mit der Volljährigkeit erlangt man nach dem Gesetz viele Rechte und Pflichten. Dennoch bleibt der Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen oft fließend und individuell sehr unterschiedlich. Es gibt nach wie vor große Unterschiede in der geistigen und emotionalen Reife zwischen einem 18-Jährigen und einem 25-Jährigen.

Deshalb halte ich es für wichtig, dass Gerichte weiterhin die Möglichkeit haben, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein junger Mensch nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte. Das Jugendstrafrecht ist auf Resozialisierung ausgerichtet und berücksichtigt stärker das Potenzial für eine positive Entwicklung. Für viele junge Erwachsene kann dieser Ansatz besonders hilfreich sein, um eine spätere Straffälligkeit zu verhindern.

Dennoch gibt es auch Fälle, in denen die Schwere der Tat eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht notwendig erscheinen lässt. Ich befürworte daher eine differenzierte Betrachtung durch die Justiz, um der Komplexität der individuellen Lebenssituation gerecht zu werden.

Herzliche Grüße

Bernd Westphal

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