Gesetzgebende Volksabstimmung
Sehr geehrter Herr Westphal,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
"Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
Jobst T.
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich Sie bitten möchte, Ihre Frage an meine Kollegin Katrin Zschau (katrin.zschau@bundestag.de) zu schicken, da sie für Ihren Wahlkreis zuständig ist, möchte ich kurz auf Ihren Vorschlag zu einer gesetzgebenden Volksabstimmung eingehen und Ihnen sagen, dass ich diese in Deutschland ablehne. Wir haben ein starkes Grundgesetz mit einer funktionierenden repräsentativen Demokratie. Davon abgesehen halte ich die Umsetzung und Praktikabilität einer gesetzgebenden Volksabstimmung in einem Land wie Deutschland mit über 83 Millionen Menschen für sehr schwierig und unrealistisch.
Herzliche Grüße
Bernd Westphal