Frage an Bernd Westphal von Sebastian P. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Westphal,
warum haben Sie gegen den Antrag "Transparenzregelungen für Abgeordnete" gestimmt?
Welche Nachteile sehen Sie bei größerer Transparenz über die Einkünfte aus Nebentätigkeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeil
Sehr geehrter Herr Pfeil,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich habe am 26. März 2021 tatsächlich den Antrag der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt, da der Antrag das Ziel verfehlt hat, deutlich mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten, Nebeneinkünften und Unternehmensbeteiligungen von Bundestagsabgeordneten zu schaffen. Der Antrag war hier nicht weitgehend genug. Meine Begründung für die Ablehnung habe ich schriftlich in einer Persönlichen Erklärung dargelegt. Die Erklärung finden Sie anbei.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit vielen Jahren für eine umfassende Reform der Transparenzregeln ein. Allerdings hat sich unser Koalitionspartner CDU/CSU immer wieder verweigert. Nach den Korruptionsskandalen in der Unionsfraktion konnten wir uns dann endlich nach mehreren Verhandlungen im März 2021 mit sämtlichen Forderungen für eine eindeutige Verschärfung der parlamentarischen Transparenzregeln bei Nebeneinkünften und Aktienoptionen durchsetzen.
Der Gesetzentwurf, der auf der Initiative der SPD-Bundestagsfraktion basiert, wurde gemeinsam mit der Union, Bündnis 90/Die Grünen sowie DIE LINKE im April 2021 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag eingebracht und am 11. Juni 2021 beschlossen.
Die Reform im Einzelnen:
1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.
2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.
3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.
4. Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.
6. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.
7. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden verboten.
Darüber hinaus werden die Delikte des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz unsere parlamentarische Demokratie stärken werden und hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte.
Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Bernd Westphal