Frage an Bernd Westphal von Konrad D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Westphal,
Am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Novelle 2021 und damit u. a. auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft. Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen.
Falls Sie dem zustimmen wollen: wie können Sie die in der EEG-Novelle vorgesehenen Bestimmungen für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen mit den Pariser Klimaschutzzielen in Übereinstimmung bringen? Zum Erreichen der Klimaziele, insbesondere des 1,5 Grad-Zieles, ist der Erhalt und weitere schnelle Ausbau von Sonnen- und Windenergieanlagen dringend erforderlich. Der wirtschaftliche Weiterbetrieb kleinerer Altanlagen unter 7 kWp ist mit der vorgesehenen Novelle aber nicht mehr möglich. Wie wollen Sie diesen Widerspruch erklären bzw. auflösen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Herz
Grafenweg 9
71083 Herrenberg
Tel. 07032-26608
Sehr geehrter Herr Dr. Herz,
für Ihre Anfrage möchte ich mich recht herzlich bedanken.
Im Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) war ursprünglich vorgesehen, dass ausgeförderte PV-Anlagen zum Börsenstrompreis ins öffentliche Netz einspeisen können. Das hätte jedoch den Wechsel in den Eigenverbrauch maßgeblich erschwert.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb in den parlamentarischen Beratungen zum EEG 2021 durchgesetzt, dass die Ü20-Photovoltaikanlagen, die seit dem 1. Januar 2021 aus der EEG-Vergütung fallen und 20 Jahre lang gefördert worden sind, von der Nachrüstpflicht unverhältnismäßig teurer Smart Meter befreit sind. Hinzukommt, dass ihr Eigenstromverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit ist. So sieht es auch die Europäische Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) vor. Damit können ausgeförderte PV-Anlagen weiter wirtschaftlich betrieben werden.
Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Bernd Westphal