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Bernd Westphal
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Frage von Anna S. •

Frage an Bernd Westphal von Anna S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Westphal,

Wer am Aktienmarkt investiert, hat häufig seine kurzfristige Rendite als Motivation. Doch eine Aktie ist ihrem Wesen nach eine Investition in die Zukunft – also etwas Langfristiges. Wäre nicht, um dem Rechnung zu tragen, eine Mindesthaltedauer von Aktien von einem ganzen oder halben Jahr eine Überlegung wert? So könnten möglicherweise auch Spekulanten in ihre Schranken gewiesen werden.

Wie stehen Sie zu diesem Gedanken?
Was ist Ihr Vorschlag für ein generationengerechtes, dem Menschen dienendes Finanzwesen?
Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
A. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schmitt,

vielen Dank für Ihre Frage.
Vor Einführung der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge gab es eine Spekulationsfrist von 1 Jahr. Wurden Aktien innerhalb dieser einjährigen Spekulationsfrist gekauft und verkauft, war der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Wurden die Aktien länger gehalten, war der Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind Veräußerungsgewinne auf Aktien (und andere Anlagen) immer steuerpflichtig. Dies halte ich für eine zutreffende Besteuerung. Die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist wäre somit aus meiner Sicht ein Rückschritt.

Auch die Einführung einer Mindesthaltedauer wäre nicht zielführend. Kleinanleger, die ihre Aktien langfristig für Ihre Altersvorsorge halten, hätten hiervon keinen Vorteil.

Vielmehr spreche ich mich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus. Mit dieser Steuer bleibt ein langfristiges Aktienengagement zum Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge für Kleinanleger weiterhin attraktiv. Eine nennenswerte Belastung stellt die Steuer nur für Anleger dar, die auf kurzfristige Spekulationsgewinne aus sind und ihre Aktien häufig kaufen und verkaufen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit besten Grüßen

Bernd Westphal

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