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Bernd Westphal
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Frage von Bernd D. •

Frage an Bernd Westphal von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Westphal,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.

Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer

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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich über abgeordnetenwatch.de.
Der nun seit gestern vorliegende Gesetzentwurf von Bundesminister Jens Spahn und Karl Lauterbach sieht eine Widerspruchslösung vor. Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren solle künftig automatisch als Organspender gelten. Es sei denn, der Betroffene hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen, was in einem zentralen Organ- und Gewebespenden-Register vermerkt wird. Angehörige eines Sterbenden können auf den Widerspruch lediglich hinweisen – ein Recht auf Entscheidung haben sie dann nicht mehr.
Neben einer umfassenden Informationskampagne soll jede Bürgerin und jeder Bürger drei Mal ab Inkrafttreten des Gesetzes über die neue Rechtslage informiert werden. Dazu ist keine erneute Befragung, Beratung oder gesonderte Registrierung erforderlich. Diese Lösung finde ich gut.
Aufgrund der Komplexizität des Themas und der Gewissensentscheidung bin ich dafür, dass letztlich im Bundestag kontrovers über das Thema debattiert wird und nicht nur im Ausschuss.
Eine breite Diskussion zur Aufklärung, nicht nur bei mir im Wahlkreis, sondern flächendeckend, ist dringend geboten und für 2019 in Planung.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Westphal

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