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Bernd Westphal
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Frage von Reinhard B. •

Frage an Bernd Westphal von Reinhard B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Westphal,

das Streikrecht in Deutschland gilt vielen als ein hohes Gut.
Leider wurde es nach und nach, insbesondere durch sehr kleine, aber für den reibungslosen Ablauf unserer Gesellschaft wichtigen Berufsgruppen unterhöhlt. Wohin das sehr bald führen wird, konnten wir in England nur zu gut beobachten.
Die kleinen Spartengewerksschaften, dieser ohnehin schon sehr privilegierten Gruppen (Ärzte, Piloten, Fluglotsen, Bahn), können eine ganze Nation in Sippenhaft nehmen und ihre völlig verantwortungslosen Forderungen quasi erpressen. Die Profiteure sind natürlich immer auch die Gewerkschaftslobbyisten, die jedes Jahr aufs neue ihre Positionen und ihr Einkommen weiter nach oben treiben.

Wird ihre Partei etwas unternehmen, diesem Treiben im Sinne des Gemeinwohls schnell ein Ende zu setzen?

Beste Grüße
R. Brunke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brunke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gewerkschaften und Streikrecht auf abgeordnetenwatch.de.

In Deutschland garantiert der Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz den Gewerkschaften das Streikrecht. Dies ist Teil der Tarifautonomie und hat sich bisher bewährt. Voraussetzung war das Prinzip "ein Betrieb - eine Gewerkschaft".

Beim jetzigen Streik der GDL geht es um Zuständigkeiten in Bereichen, in denen eine andere Gewerkschaft - nämlich die EVG - offensichtlich den größeren Anteil der Mitglieder hat.

Normalerweise beruht ein Tarifvertrag auf Kooperation der Akteure. Offenbar passiert dies in diesem Fall nicht mehr von alleine. Hier wird unsolidarisch gehandelt. Diese Auseinandersetzung und die Lahmlegung von Abläufen und Prozessen können nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, eine neue Regelung zu verabschieden, die der veränderten Situation Rechnung trägt.

Unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat aus diesem Grund für Anfang November die Vorlage eines Tarifeinheitsgesetzes angekündigt, in dem geregelt werden soll, dass nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Unternehmen das Tarifverhandlungsmandat haben soll.

Das Mehrheitsprinzip soll die Tarifeinheit stärken - eine politisch wie verfassungsrechtlich anspruchsvolle Situation. Wir haben die Absicht, eine rechtlich belastbare Regelung zu finden.

Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Westphal, MdB

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