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Bernd Westphal
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Frage von Andrea H. •

Frage an Bernd Westphal von Andrea H. bezüglich Gesundheit

Wahlfreiheit der Geburt; Haftpflichtversicherung für Hebammen

Sehr geehrter Herr Westphal,

Jede Schwangere kann sich während der Schwangerschaft durch eine Hebamme betreuen lassen (§ 24d SGV V) und hat das Recht den Ort der Entbindung frei zu wählen (§ 24f SGB V).

Hebammen sind per Gesetz dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung beträgt für eine freiberufliche Hebamme, die auch Geburtshilfe anbietet, mittlerweile ca. 4.500 EUR jährlich. Dem gegenüber steht ein Stundenlohn von ca. 8,50 EUR. Ab Juli 2014 soll die Haftpflichtprämie für Hebammen erneut um 20 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug wird es ab 1.7.2015 wohl keine Gruppenversicherung innerhalb der Hebammenverbände mehr geben, so dass nur noch eine Versicherung als alleiniger Anbieter verbleibt.

Daher gibt es kaum noch Hebammen die Geburtshilfe leisten. Aber auch die Hebammen die nur Vor- und Nachsorge anbieten sind von Steigerung der Prämien betroffen. Zu befürchten ist, dass eine Grundversorgung wird nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist.

Zwar wurde im Koalitionsvertrag eine angemessene Vergütung von Hebammen festgeschrieben, aber für das mangelnde Angebot von Berufshaftpflichtversicherung und die hohen Beiträgen dieser Versicherung fühlt sich die Politik / Gesetzgebung offensichtlich nicht verantwortlich.

Dabei hat die Bundesregierung im Jahre 2000, vertreten durch die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer, die Erklärung von München (Pflegende und Hebammen / Ein Plus für Gesundheit) der WHO unterschrieben. Sie erklärte, das Prestige der Hebammen zu stärken und das Potenzial dieser Berufsgruppe voll auszuschöpfen um eine hochwertige, effiziente, zugängliche und chancengleiche Gesundheitsleistung sicher zu stellen.

Unter den gegebenen Umstände kann hiervon kein Rede sein.

Wie sehen Sie die geschilderte Situation und wie gedenken Sie diese zu ändern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hartleb,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Wir haben in den letzten Wochen von vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von selbst betroffenen Hebammen gehört, dass steigende Prämien für die Haftpflichtversicherung die Hebammen in ihrer beruflichen Existenz bedrohen. Die Problematik der Vergütung freiberuflicher Hebammen und der existenzbedrohende Anstieg der Haftpflichtversicherungsbeiträge beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir ein vielfältiges Angebot. Neben den Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser sollen sich Schwangere auch dafür entscheiden können, ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen. Das Rückgrat der Versorgung werden dabei auch in Zukunft die Krankenhäuser darstellen.

Im Jahre 2010 wurden in Deutschland 680.413 Kinder geboren, davon 668.950 (98,3%) in Krankenhäusern und 11.463 (1,7%) außerklinisch, also z.B. zu Hause oder im Geburtshaus.

Freiberufliche Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können. Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse der Frauen und auch nicht im Interesse der SPD-Bundestagsfraktion. Deshalb haben wir in den Koalitionsvertrag die folgenden Formulierungen aufgenommen:

„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“

Die Gründe für die in der letzten Zeit wieder gewachsene Sorge auf Seiten der Hebammen liegt in den erneut angekündigten Erhöhungen der Haftpflichtprämien für geburtshilflich tätige Hebammen und in der Ankündigung der Nürnberger Versicherung, in Zukunft keine Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen mehr anzubieten.

Das Risiko der steigenden Versicherungsprämien wurde von der letzten Bundesregierung auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen. Die Krankenkassen müssen die steigenden Prämien der Hebammen seitdem bei den Honorarverhandlungen ausgleichen. Keine Lösung wurde damals gefunden für den Fall, dass sich immer mehr Versicherer aus dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen zurückziehen und es möglicherweise in Zukunft gar keinen Versicherungsschutz für Hebammen mehr geben könnte. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2010 aufgefordert zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem insgesamt auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann, um drastische Kostensteigerungen durch steigende Versicherungsprämien für einzelne Leistungserbringer zu vermeiden.

Darüber hinaus wurde die steigende Belastung der Hebammen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hebammenverbände beraten und die Probleme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland analysiert. Neben dem Thema der Haftpflichtversicherung wurden als weitere Arbeitsschwerpunkte die Fragen der Ausbildung, die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe sowie die Sicherung der Versorgungsqualität in der Geburtshilfe erörtert. Insbesondere zum Thema Berufshaftpflichtversicherung wurden weitere zuständige Ministerien wie das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hinzugezogen.

Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Hebammenverbänden abgestimmt und soll noch im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden. Da im Rahmen der Arbeitsgruppe, insbesondere auch die Vorschläge der Hebammen, zu einer möglichen Umgestaltung der Kostentragung der Berufshaftpflichtprämien erörtert wurden und neben der Kostenproblematik versicherungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, werden wir die Vorlage des Berichtes abwarten und auf dieser Grundlage mit allen Beteiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten. Es ist aus unserer Sicht nicht zielführend, die gemeinsam mit den Hebammen diskutierten Lösungsvorschläge jetzt durch unabgestimmte Vorstöße zu untergraben. Wir brauchen gemeinsam getragene und nachhaltige Lösungen der Haftpflichtproblematik, damit die Versorgung mit Hebammen auch dauerhaft gesichert bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Westphal, MdB

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