Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Ernst V. •

Frage an Bernd Rützel von Ernst V.

Sehr geehrter Herr Rützel,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Abgeordneter des Wahlkreises in dem ich lebe.
Nachdem mit der Abstimmung vom 19.08. weitere Milliardenrisiken für Deutschland aufgenommen wurden stellt sich mir die Frage nach den Verursachern dieser Krise.
Deshalb meine Frage:

Wann setzten Sie sich für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein der die Umstände des Beitrittes Griechenlands in die Eurozone durchleuchtet und klärt was die damalig Bundesregierung von den statistischen Manipulationen der griechischen Regierung wusste?
Wann ist mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu rechnen?

Bei verhältnismäßig „kleinen“ Beträgen („nur 668 Millionen“) wie beim Euro-Hawk wurde schnell ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogtmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte eine parlamentarische Untersuchung zu den Umständen des Beitritts Griechenlands für nicht zweckdienlich und möchte gerne erläutern, weshalb ich zu dieser Einschätzung gelange.

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse erfüllen in unserer Demokratie eine wichtige Funktion, die fest in unserem Grundgesetz verankert ist. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Bevor jedoch ein Untersuchungssauschuss tätig werde kann, muss mehr als ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einen Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschuss stellen.

In Ihrer Mail fragen Sie mich, wann ich mich für die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss, der die Umstände des Beitritts Griechenlands in die Eurozone durchleuchtet, stark mache. Zudem behaupten Sie, dass die damalige Bundesregierung von der statistischen Manipulationen der griechischen Regierung wusste.

Ich teile diese Meinung nicht. Es fehlen sämtliche Anhaltspunkte für dafür. Erst, wenn es entscheidende Anhaltspunkte gibt, dass überhaupt die Möglichkeit besteht, dass die Bundesregierung durch ihre Maßnahme die ihr durch das Grundgesetz übertragenen Rechte verletzt hat, kann ein Antrag gestellt werden, der letztlich zu einer Einsetzung des Untersuchungsausschuss führt. Davor sehe ich keinen Handlungsbedarf.

Freundliche Grüße
Bernd Rützel

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