Frage an Bernd Rützel von Gerhard M.
Sehr geehrter Herr Rütel,
wie ist Ihre Position zum Thema Frackingverbot in Deutschland?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
danke für Ihre Frage, die ich mir erlaube mit denselben Worten zu beantworten, wie eine gleichlautende Anfrage über abgeordnetenwatch.
Mit dem Thema Fracking habe ich mich lange und eingehend beschäftigt. Ich lehne Fracking ab und unterstütze deshalb den Gesetzentwurf von Barbara Hendricks. Nur mit diesem Gesetz können wir Fracking wirklich begrenzen bzw. verbieten. Untätig zu bleiben ist keine Option, denn bislang ist Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist mehr als lückenhaft, es gibt kein Verbot von Fracking in Natur- oder Wasserschutzgebieten und es gibt keine Vorgaben, was mit Flüssigkeiten zu geschehen hat, die durch Fracking an die Oberfläche gelangen. All das wird nun geregelt. Richtig am Gesetzentwurf finde ich, künftig zwischen dem sogenannten „konventionellen“ Fracking (Erdgasförderung in Sandgestein), das vor allem in Niedersachsen schon seit den 1960er-Jahren eingesetzt wird, und dem „unkonventionellen“ Fracking (im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein) zu unterscheiden.
Wir haben den Gesetzentwurf inzwischen in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert. Die Verabschiedung soll voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche erfolgen. Der vorliegende Entwurf bedeutet eine deutliche Verschärfung der Regeln für die Erdgasförderung und greift viele Hinweise auch aus unserer Region auf. Er umfasst unter anderem ein Fracking-Verbot in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten sowie deutlich höhere Auflagen und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen für jedes Fracking- oder Verpressvorhaben. Dem „unkonventionellen“ Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird ein Riegel vorgeschoben.
In den parlamentarischen Beratungen hat die SPD-Bundestagsfraktion sich für weitere Verschärfungen eingesetzt, um einen lückenlosen Schutz von Mensch und Natur sicher zu stellen. Ein pauschales Verbot der unkonventionellen Gasförderung hält unsere Umweltministerin allerdings für verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete es eine Technologie pauschal zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel