Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Rolf M. •

Frage an Bernd Rützel von Rolf M.

Sehr geehrter Herr Rützel,

ich bin sehr enttäuscht über das so genannte Rentenpaket und die SPD, die ursprünglich unter anderem eine Verbesserung für Erwerbsminderungsrentner versprochen hatte. Die SPD hat das versprochen, Frau Merkel hat es versprochen, aber nun werden die Wohltaten verteilt, und die Erwerbsminderungsrentner (Bestandsrentner) bleiben außen vor. Entgegen Ihrer Versprechen bleibt es bei der bekannten durchschnittlichen Rentenhöhe für Erwerbsminderungsrentner von ca. 600 Euro im Monat. Gespart wird bei denjenigen, die ohnehin schon am wenigsten haben und aufgrund von Krankheit, Schicksalsschlägen oder beides nicht mehr arbeiten können. Gegeben wird denjenigen, die schon haben. Armen Müttern, die von Grundsicherung leben, werden die paar Euro mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Das ist keine Anerkennung, sondern eine Ohrfeige. - Finden Sie das gerecht? Wie verträgt sich diese Benachteiligung mit dem sozialen Selbstverständnis der SPD?

Mit freundlichen Grüßen
R. Müller

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

Sie äußern sich enttäuscht über die Änderungen bei der Erwerbminderungsrente.

Doch gerade für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich durch das neue Rentenrecht zwei erhebliche Verbesserungen:

Die so genannte Zurechnungszeit soll um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre verlängert werden. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie diese Zurechnungszeit bewertet wird, auf welchem Weg also der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Zukünftig sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Berechnung herausfallen, wenn sie die Ansprüche mindern. Ist dies nicht der Fall, dann sollen sie voll mitzählen. Das heißt Einkommenseinbußen wie zum Beispiel durch Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Krankheit wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Diese "Günstigerprüfung" wird durch die Rentenversicherung vorgenommen.

Wir reagieren damit auf das kontinuierliche Absinken der Erwerbsminderungsrenten in den letzten Jahren. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, sind jedoch auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen und müssen auf diese Solidarität vertrauen können.

Diese Neuregelung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30. Juni 2014. Die Verlängerung wird in einem Schritt erfolgen. Von dieser Verbesserung werden alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 vor Erreichen ihres vollendeten 62. Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen.

Sie beklagen, dass bei diesen Verbesserungen Bestandsrentner außen vor bleiben. Dies ist richtig, entspricht aber der Systematik des Rentenrechts. Gesetzliche Änderungen dort beziehen sich beständig nur auf den Zugang

Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn per Gesetz finanzielle Verschlechterungen beschlossen werden. Diejenigen Versicherten, die zu diesem Zeitpunkt bereits Rente beziehen, sind vor den Änderungen auch in diesem Fall geschützt. Das war bei den Rentenrechtsänderungen der letzten 15 Jahre immer der Fall. Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden. Im Falle des neuen Rentenpakets gilt dieser Grundsatz nun auch umgekehrt.

Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen zu den neuen Regelungen in der Rentenversicherung haben, können Sie sich jederzeit auch an mein Berliner Büro wenden.

Freundliche Grüße
Bernd Rützel

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