Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Andreas R. •

Was werden Sie tun um die Grundrechte wieder vollständig her zu stellen bzw. diese weiter zu beschneiden?

“Durch Artikel 12 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des GG), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des GG) eingeschränkt.”

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reichel-Dittes,

ich bin froh, dass die Pandemie an Schrecken verliert. Allein bis Anfang Juli 2021 hatten sich in Deutschland rund 3,7 Mio. Menschen mit COVID-19 infiziert, 3,63 Mio. waren genesen und 91.141 Menschen gestorben (Zahlen: Bundesministerium für Gesundheit). Die Ansteckungen, Erkrankungen und schweren Verläufe einer Erkrankung an COVID-19 in Deutschland zählen global gesehen sowie innerhalb der EU mit zu den niedrigsten. Dank vieler Schutzmaßnahmen und vor allem dank der vielen Impfungen konnten bereits viele Freiheiten zurückgewonnen werden.

Dennoch halte ich es weiterhin für richtig, Umsicht und Vorsicht walten zu lassen, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen. Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sind eine deutliche Warnung: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante. Der Deutsche Bundestag hat deshalb und um ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst mit Schutzmaßnahmen rechtzeitig in den Griff bekommen zu können, die „epidemische Lage nationaler Tragweite“, die Grundlage der meisten Schutzmaßnahmen ist, Ende August für drei Monate verlängert.

Heute haben wir außerdem Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit ihnen wird unter anderem die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen benannt. Weitere Indikatoren sind die Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen. Außerdem haben wir uns – auf Wunsch der Arbeitgeber – dafür entschieden, in bestimmten Einrichtungen (Kitas, Schulen und Pflegeheime) eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) einzuführen. Diese Auskunft kann bei der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt werden oder über die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Die Regelung gilt nur wenn und solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Eine Einschränkung von Grundrechten durch „Artikel 12“ kann ich nicht erkennen.

Wir alle haben es in der Hand, mit umsichtigen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beizutragen, die Pandemie zu überwinden. Ich hoffe, dass die Impfkampagne weiter an Fahrt aufnimmt und eine erneute Verlängerung der epidemischen Lage nicht erforderlich sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rützel

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