Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Siegfried S. •

Warum erhalten Pensionäre €3000,— Inflationsausgleichsprämie und finanziell viel schlechter gestellte Rentner nur €300,—

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro und die Energiepreispauschale von 300 Euro sind zwei unterschiedliche Instrumente.

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Oktober 2022 wegen der gestiegenen Energiepreise eine Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner (Energiepreispauschale) in Höhe von 300 Euro beschlossen. Sie wurde zum 1. Dezember 2022 durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt.

Der Hintergrund der Inflationsausgleichsprämie ist ein Wunsch und eine Einigung aus der konzertierten Aktion von Bundeskanzler Olaf Scholz aufgrund der Preissteigerungen. Arbeitgeber und Gewerkschaften wollten für kommende Tarifverhandlungen die Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlung für die Beschäftigten. Das haben wir ermöglicht. Dadurch können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Prämie erhalten, wenn es dazu eine Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber gibt. Sie ist aber grundsätzlich keine staatliche Leistung. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurde verhandelt, dass die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes eine solche Prämie in Höhe von insg. 3.000 Euro erhalten sollen. Das ist einerseits ein Inflationsausgleich, andererseits erhalten die Beschäftigten bis März 2024 keine andere Gehaltserhöhung. Diese Zahlung wird in mehreren Teilzahlungen ausgeschüttet.

Dieses Tarifergebnis wurde im Deutschen Bundestag am 16. November 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion auf Bundesbeamte und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Nach dem im Bundestag beschlossenen Gesetz wird diese Zahlung nun den pensionierten Beamten des Bundes und der Kommunen anteilig zur Höhe des Ruhegehaltssatzes gewährt. Sie bekommen die Prämie also nicht in voller Höhe (3.000 Euro), sondern bei durchschnittlich 68 Prozent Ruhegehaltssatz durchschnittlich in Höhe von 2.040 Euro. Das ist deren Ruhegehalterhöhung, für sie gibt es keine andere Pensionserhöhung. Eine Nichtübertragung der Inflationsprämie wäre für die Pensionäre einer Null-Runde gleichgekommen.

Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli dieses Jahres um 4,57 Prozent erhöht. Auch in den letzten Jahren gab es deutliche Erhöhungen. Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekamen zum 01.07.2023 4,39 Prozent mehr im Westen und 5,86 Prozent im Osten. 2022 betrug die Rentenerhöhung im Westen 5,35 Prozent und im Osten 6,12 Prozent. Die Brutto-Standardrente erhöhte sich zwischen 2000 und 2020 im Westen um 37,6 Prozent und im Osten um 53,8 Prozent. Das war deutlich mehr als der Inflationsanstieg in diesem Zeitraum.

Ich hoffe, meine Erläuterungen konnten den Unterschied zwischen beiden Instrumenten klarer machen.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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