Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?
Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !
Sehr geehrter Herr Sch.,
ich antworte Ihnen gerne. Im Sinne eines förderlichen Austausches möchte ich aber drauf hinweisen, dass ich Ihre Unterstellungen unangemessen finde.
Nach den Verbesserungen, die wir in den letzten beiden Legislaturperioden für Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente umgesetzt haben, wollen wir mit dem Gesetz auch eine Rentenaufwertung für Rentnerinnen und Rentnern im Bestand der Erwerbsminderungsrente.
Im Rahmen von Verhandlungen innerhalt der Regierungskoalition wurde entschieden, dass diesen Menschen in einem praktikablen Verfahren nun ebenfalls Verbesserungen zugutekommen: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft.
Sie haben Recht: Das ist keine vollständige Kompensation. Aber es ist eine Verbesserung, für die wir jahrelang gekämpft haben – und von der insgesamt rund 3 Millionen Menschen profitieren werden. Das ist ein Kompromissergebnis, das sich aus meiner Sicht sehen lassen kann.
Was den Beginn der Aufwertung angeht: Die Rentenversicherung ist immer noch mit der Abwicklung der Grundrente sehr stark beansprucht. Hier gibt es – auch EDV-seitig – Grenzen, die wir nicht einfach ignorieren können. Ihren Vorwurf finde ich insofern schwer zu ertragen.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel