Energiepreispauschale auch für Kleinunternehmer?
Sehr geehrter Herr Rützel,
vor einigen Tagen wurde beschlossen, den Bürgern eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € auszuzahlen. Bei Selbstständigen soll dies in Form einer Senkung der Steuervorauszahlung erfolgen.
Was ist für Kleinunternehmer angedacht, die im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit (oder vielleicht sogar länger) unter der Grenze von 22.000 € bleiben und daher auch keine Steuervorauszahlung leisten müssen? Zählen nicht gerade jene zur Zielgruppe, wenn es um Abfederung der steigenden Kosten geht, insbesondere, wenn man sich das Statement der SPD hierzu in Erinnerung ruft:
"Das ist sozial gerecht: Wer finanziell stark ist, benötigt weniger Zuschuss, viel Hilfe bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Energiepreise nicht alleine stemmen können. So wird die Mitte der Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlastet." (https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/)
Oder wurde diese Gruppe vergessen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen!
Sehr geehrter Herr K.,
der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23. März zu den Entlastungsmaßnahmen aufgrund der steigenden Energiepreise beinhaltet in der Tat noch einige Umsetzungsfragen, wie die von Ihnen aufgeworfene Frage nach einer Berücksichtigung der Kleinunternehmer bei der Energiepreispauschale. Lösungsvorschläge werden aktuell bereits diskutiert. Wir haben die Kleinunternehmer nicht vergessen. Im noch bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren werden diese Fragen spätestens beantwortet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel