Frage an Bernd Rützel von Sven G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frag zum Thema Störerhaftung
Sehr geehrter Herr Rützel, lb.Bernd,
sind Ihnen die aktuellen Probleme Rund um das Thema der Störerhaftung bekannt?
Wie ist Ihre Position hierzu?
(Auch zum Beispiel in dem Aspekt, das Initiativen die Freifunk e. V. dadurch nicht in der Lage sind einen freiwilligen WLan-Zugang in Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen..)
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Giegerich
PS: weitere Informationen finden sie zum Beispiel hier:
Zitat "Digitale Gesellschaft" | https://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/storerhaftung-beseitigen/ :"Gegenwärtig verhindert die WLAN-Störerhaftung einen freien Netzzugang für alle. Im „Sommer unseres Lebens“ Urteil hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Funknetzbetreiber als sogenannte Störer verschuldensunabhängig für das haften, was die Gäste ihrer WLANs im Internet tun. Daher lässt sich ein offenes WLAN bislang nicht betreiben, ohne Abmahnungen oder langwierige, kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu riskieren.
Diese Rechtslage verhindert einen flächendeckenden, allgemein verfügbaren und kostengünstigen Internetzugang. Die Vielzahl neuer Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe, zur Fortbildung und zum zivilgesellschaftlichen Engagement, welche die Informationsgesellschaft eröffnet, bleiben daher zahlreichen Menschen in Deutschland verschlossen. Insbesondere Personen mit geringem Einkommen und solche, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, können sich häufig keinen Internetzugang leisten. Die bestehende Rechtslage ist daher weder zukunftsorientiert noch sozial ausgewogen."
Hallo Sven,
ja, das Problem der „Störerhaftung“ ist mir bekannt. Ich habe selbst versucht, für die in Gemünden aufgenommenen Flüchtlinge Internet-Zugang per WLAN zu organisieren. Als besonders schwierig erwies sich hierbei eben die Frage der Störerhaftung. Auch viele Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion sind mit ihren Bemühungen auf Blockaden gestoßen. Insgesamt erweist sich das Verfahren als zu kompliziert und aufwändig. Nach meiner Kenntnis sind die Landratsämter zuständig. Das scheint mir der richtige Ansatz zu sein. Wir können uns zu diesem Thema gerne einmal ausführlicher austauschen. Darf ich Dich bitten, mir eine Mail zu schreiben (bernd.ruetzel@bundestag.de)?
Ich kenne auch die Initiative „Freifunk“, die für eine Abschaffung der Störerhaftung eintritt. Im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages befindet sich seit vergangener Woche ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, der möglicherweise Konsequenzen für Freifunk hat. Demnach sollen in Bezug auf die Störerhaftung öffentliche Einrichtungen, geschäftsmäßige und private Anbieter gleichgestellt werden. Ziel ist die Gleichbehandlung aller WLAN-Betreiber. Die Bundesregierung plant, die Störerhaftung künftig dann auszuschließen, wenn angemessene Sicherheitsmaßnahmen gegen einen unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen wurden und der Zugang zum Netz nur solchen Nutzern gewährt wird, die erklärt haben im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Inwieweit diese Regelungen sinnvoll und praktikabel sind, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen sein. Die Bedeutung für „Freifunk“ ist der SPD-Bundestagsfraktion bekannt und wird von uns sensibel begleitet.
Viele Grüße
Bernd Rützel