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Bernd Riexinger
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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass sich Deutschland den europäischen Rechtsstandards anpasst und der § 146 GVG ersatzlos gestrichen wird?

Sehr geehrter Herr Riexinger,

laut § 146 GVG ist der Justizminister gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt.
Was kann man machen, wenn der Justizminister selbst eine Straftat begeht?
(z.B. Falschbeurkundung im Amt)

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Sehr geehrter Herr J.,

Grundsätzlich ist eine gewissen Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften nicht zu beanstanden. In Fällen, in denen der Justizminister selbst betroffen ist, verbietet sich natürlich eine Weisung bzgl. des Verfahrens. Soweit ich unterrichtet bin, sollte dies allein deshalb nicht vorkommen, da Staatsanwälte keine rechtswidrigen Weisung annehmen dürfen (Remonstrationspflicht). 

Mit freundlichen Grüße

Bernd Riexinger

 

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