Wie stehst du u. deine Fraktion zum mögl. Hinzuverdienst von z.Zt. 46000 €/J. für Rentenbezieher? Nur dann würde sich für mich weiterarbeiten lohnen. Oder bist du für 6300 €? Was ist zu erwarten?
Ich arbeite in einem Maschinenbauunternehmen im Landkreis Esslingen. Viele Jahre war ich dabei in Betriebsrat und Vertrauenskörperleitung sowie als Delegierter der IG Metall tätig. Ab Mitte nächstes Jahr kann ich in die Rente für besonders langjährige Beschäftigte gehen.
Dabei spiele ich mit dem Gedanken, noch eine Zeitlang (evtl. Teilzeit) weiterzuarbeiten. Für mich würde sich dies jedoch nur lohnen, wenn der Hinzuverdienst wie die letzten 3 Jahre bis zu 46.000 € nicht mit der Rente verrechnet und nicht wieder wie vor 2020 auf 6.300 € begrenzt würde.
Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts bei mir im Betrieb ist die Klärung dieser Frage von großer Bedeutung. Daher:
Wie stehst du zu dieser Thematik? Bist du für die Entfristung der Hinzuverdienstmöglichkeit von 46.000 € (oder ähnlich) oder für die Rückkehr zur Regelung von 2019? Wie steht deine Fraktion zu diesem Thema? Was ist im Herbst an Entscheidungen zu erwarten?
Viele Grüße
K. E.
Lieber Kollege E.,
Frührentnerinnen und -rentnern wurden während der Corona-Pandemie deutlich höhere Zuverdienstmöglichkeiten eingeräumt. Durften diese vor zwei Jahren nur maximal 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wurde, stieg dieser Betrag bis heute auf 46060 Euro an.
Grundsätzlich sind Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Corona-Pandemie begrüßenswert. Klar ist jedoch auch, dass ein Großteil der Frührentnerinnen und -rentner gar nicht die Möglichkeit für Zuverdienste hat. Attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten dürfen nicht über ein zu niedriges Rentenniveau, eine zu hohe Regelaltersgrenze und fehlende alter(n)sgerechte Arbeitsplätze hinwegtäuschen. Auf Dauer ist der Weg, Fachkräfte erst in eine vorgezogene Rente mit lebenslangen Abschlägen zu schicken, um sie dann zu oft schlechteren Bedingungen wieder einzustellen, nicht sinnvoll.
Wie es konkret weitergeht mit der Zuverdienstgrenze ist für uns bisher unklar.
Beste Grüße
Bernd Riexinger