Hallo Hr. Riexinger, wie stehen Sie zu einer Änderung der Gesetzgebung zur max. Geschwindigkeit auf kommunalen Straßen, sodass Kommunen frei entscheiden können?
Aktuell gibt der Bund einen engen Rahmen vor wo und wann bspw. Tempo 30 erlaubt werden darf. Ganz nach dem Motto, es müssen erst gehäuft Vorfälle vorliegen, dass gehandelt werden darf. Proaktiv ist daher selten was möglich. Kommunen wissen zumeist am besten wo Handlungsbedarf ist, sie können auch den Wünschen der Bewohner so nachkommen. Immer wieder bekomme ich mit, das gern Tempo innerorts reduziert werden soll, aber dies durch die Bundesgesetzgebung untersagt ist.
Sehr geehrter Herr H.
Vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.
Sie haben völlig Recht damit, dass Kommunen den Handlungsbedarf am besten einschätzten können und dass das Bundesrecht den Kommunen zu viele Fesseln anlegt. Dies gilt nicht nur für die Geschwindigkeit, sondern auch für die Einführung autofreier oder armer Gebiete, das Parken auf dem öffentlichen Straßenraum, Vorfahrt für den Rad- und Fußverkehr etc. Bezüglich Tempo 30 in den Kommunen wollen wir noch einen Schritt weiter gehen und setzen uns für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts ein. Wir wollen die Städte lebenswerter und den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer machen. Dies würde die Verkehrssicherheit erhöhen, Staus reduzieren, durch den homogeneren Verkehrsfluss Abgas-Emissionen und Lärmbelastung senken - und nebenbei den Schilderwald reduzieren. Ausnahmen hiervon für einige Hauptverkehrsstraßen sollen möglich bleiben. Insbesondere In den Städten braucht es ein achtsames Miteinander auf den Straßen, teilen sich die verschiedenen Verkehrsmittel den knappen Raum, benötigen Radfahren und zu Fuß gehen dringend mehr Platz.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Riexinger