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Bernd Riexinger
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Frage von Sami A. •

Frage an Bernd Riexinger von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Riexinger,

ich konnte in den vergangenen Jahren leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg) sammeln. Als ehemaliger Stuttgarter interessiert mich Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.

Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß viele Richter immer wieder dieselben Gutachter beauftragen, könnte man hierfür als Indiz betrachten.

Neben der Beauftragung von Gutachtern ist auch die Qualität der meisten Gutachten höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen an Gutachten in familienrechtlichen Verfahren erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin ja kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste (wie er zu dieser Einschätzung kam, bleibt mir ein Rätsel). Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.

Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war das Thema Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema, so hieß es:
“[...] die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern” (S.154).

Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird? Damit würde man ausschließen, daß Richter nur ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Sehr geehrter Herr A.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen angesprochenen Problematik ist nicht einfach, daher habe ich mich und mein Bundestagsbüro mit den Expert*innen unser Fraktion konsultiert:

Nicht alle Gutachten entsprechen einem wünschenswerten Niveau. Hier setzen wir auf Weiterbildung von Gutachtern und Richtern. Wir lehnen es ab, den Begriff "Gefälligkeitsgutachten" in diesem Zusammenhang zu verwenden. Selbst wenn dies hin und wieder der Fall sein sollte, wird damit die Qualität und Legitimität von Gutachten per se diskreditiert. Auch positive Gegengutachten könnten so als "Gefälligkeitsgutachten" abgelehnt werden.

In vielen Bundesländern gibt es bereits landesweite Gutachterlisten, die einer Zentralstelle sehr nah kommen. Vorab wäre es jedoch aus unserer Sicht zunächst notwendig grundsätzlich verbindliche und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Erstellung von Gutachten im familienrechtlichen Bereich festzulegen. Darüber hinaus müssen Regelungen geschaffen werden, die ggf. einen wirksamen Widerspruch gegen Gutachten ermöglichen sowie eine Kontrollinstanz für die Gutachter, mit denen die Gerichte arbeiten. Einen zentralen Gutachterpool , der die Gutachter für die jeweiligen Verfahren auswählt und einsetzt, sehen wir kritisch, da dies die Unabhängigkeit der Richter, die nach Art. 97 Grundgesetz geschützt ist, einschränken könnte.

Beste Grüße
Bernd Riexinger

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