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Bernd Richter
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Frage von Christian H. •

Frage an Bernd Richter von Christian H. bezüglich Bildung und Erziehung

Guten Tag, Herr Prof. Richter!

Das saarländische Kommunalwahlrecht sieht das Auszählungsverfahren nach d´Hondt vor, welches bekanntermaßen den Wählerwillen im Sinne eines Verhältniswahlrechtes nicht so genau widergibt wie zum das Auszählverfahren nach Hre-Niemeyer.
Die Stimmenstarken Wahllisten werden bei der Sitzverteilung überproportional bevorzugt zu Lasten der kleineren Parteien.

Meine Fragen hierzu:
1. Wie lässt sich diese Gesetzgebung mit der saarländischen Verfassung vereinbaren, wo klar das Verhältniswahlrecht nach Wählerstimmen definiert ist (Art. 21)?
2. Wie stehen Sie zu einer Änderung der Wahlrechts-Gesetzgebung in der kommenden Legislaturperiode?

Im Voraus besten Dank für Ihre Antworten!
Christian Haag

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sie sprechen offensichtlich die Sitzverteilung nach § 41 KWG an. Bei der Sitzverteilung ist die Verteilung nach d´Hont statt Niemeyer vielleicht noch hinnehmbar. Bei der Aufteilung der Sitze für einzelne Ausschüsse und Gremienmandate aber schlichtweg inakzeptabel. Die nach § 48 II KSVG vorgesehene zweite Aufteilung nach d´Hont halte ich für ungesetzlich, weil sie kleine Parteien oder Wählergruppen von jeder Sitzzuweisung durch das Mehrheitsstimmrecht der großen Parteien ausschließt. Die Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Stärke der Gruppierungen findet daher in der Gesamtschau nicht statt.
So erhalten die Freien Wähler im Stadtrat Saarbrücken nicht einen einzigen Ausschuss- oder Gremiensitz der insgesamt 448 Sitze in diesen Institutionen. Den kleinen Gruppierungen sollte entsprechend der auf sie entfallenden Sitze das Recht des ersten Zugriffs im Sinne eines Minderheitenschutzes zustehen, da die großen Fraktionen ohnehin mehrere Personen in jeweils einen Ausschuss entsenden können. Rechnerisch würden in Saarbrücken auf jedes Ratsmitglied 7 Sitze entfallen. Nach dem Wegfall der rechtswidrigen 5%-Sperrklausel im kommunalen Bereich, dem sich das Saarland nur widerwillig auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebeugt hat, wurden die nachfolgenden Gesetze leider nicht entsprechend angepasst. Wir werden uns hier aus Gründen de Effektivität für eine Verkleinerung der entsprechenden Gremien und eine klare prozentuale Aufteilung der Sitze nach einzelnen Ratsmitgliedern stark machen.

Wir werden uns in diesem Sinne für ein demokratischeres und gerechteres Verteilungssystem im Wahlrecht einsetzen. Wir hoffen, dass wir stark genug werden, um dies durchzusetzen und die öffentliche Diskussion entsprechend anzufachen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Richter