Frage an Bernd Richter von Peter W. bezüglich Finanzen
Ich habe einige Fragen zur „Schuldenbremse“ formuliert, die ich so an mehrere Kandidaten aus unterschiedlichen Parteien stellen möchte.
Der Haushaltsausgleich und damit auch der Beginn der Altschuldentilgung sollen ja am Ende der „Schuldenbremse“ stehen – so ist es zumindest inzwischen gesetzlich verankert.
Was wollen Sie konkret in welchen Bereichen tun, um dieses Ziel auch wirklich zu erreichen?
Also z.B. noch mehr Steuereinnahmen, u. ä. (die sind aber ohnehin schon auf Rekordniveau), Ausgabenkürzungen z.B. im öffentlichen Dienst (wenn, dann bitte bei den Ministeriumsspitzen anfangen – Vorbildcharakter!).
Wie halten Sie es mit öffentlichen Investitionen, die „Leuchtturm-Charakter“ haben, aber kaum/keine Einnahmen bringen (jedenfalls kaum Return on Investment) und viel Geld kosten (weitere Verschuldung!) und die Baumaßnahmen teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen über Jahre führen würden? (insbesondere der Tunnel im Rahmen des ansonsten guten Projekts Stadtmitte am Fluss, aber auch z.B. Fußball-Stadion, Eventhalle, neue Messe, u.a.)
Inwieweit spielt auch der Verkauf von öffentlichem Eigentum eine Rolle, um einen größeren Beitrag zur Schuldentilgung zu leisten und vor allem auch damit die Zinslast für die nahe Zukunft zu senken? (Also z.B. Grundstücke/Gebäude, aber auch Firmenbeteiligungen wie die an der Saar LB, u.a.)
Und zum Schluss eine eher technische Frage: Wann kommt eigentlich im Bundesland Saarland die Doppik (bilanzähnliche, doppelte Buchführung), die bei den Kommunen schon eingeführt ist und insgesamt zu deutlich mehr Transparenz und damit zu neuen Handlungsalternativen führen kann?
die Fragen von Herrn Peter Wachs, die insgesamt wohl fünf sind,
beantworte ich wie folgt:
1. Haushaltsausgleich/Schuldenbremse
Die Neuverschuldung und auch die Schuldentilgung kann durch mindestens 10 bis 15 % Kosteneinsparungen im Bereich der Ministerialbürokratie verbunden mit der Beschränkung auf maximal vier Ministerien ohne Staatssekretäre eingedämmt werden. Auf die Einholung teurer Gutachten im millionenschweren Volumen ist weitgehend zu verzichten. Gutachten müssen eine einzelfallorientierte Ausnahme bleiben. Auf milliardenschwere Prestigeprojekte muss aktuell verzichtet werden, weil wir uns diese nicht leisten können.
2. Staatliche Einnahmenseite
Wir Bürger werden mit Gebühren, Steuern und Abgaben schon über Gebühr belastet. Eine "Erhöhung der Einnahmenseite" lehnen wir ab. Die sogenannte Millionärssteuer führt nur zu weiteren Steuersparmodellen und ist eine linkspopulistische Forderung ohne nennenswerte Ergebnisse. Substanzielle Einnahmen erzielt man nur beim Abkassieren der breiten bürgerlichen Schichten. Wir haben genug staatliche Einnahmen. Diese werden durch die Politik nur falsch ausgegeben, wie z.B. bei vielfach unsinnigen Subventionen, Banken- und Euro-Rettungsschirmen.
3. "Leuchtturm-Projekte"
Diese können wir uns aktuell nicht leisten. Stadtmitte am Fluss ist mit 400 Mio. €, die neue Messe mit 70 Mio. € und ein renoviertes Stadion mit 30 Mio. € kalkuliert. Dies macht zusammen 500 Mio. €. Da öffentliche Bauvorhaben im Ergebnis das zwei- bis dreifache der ursprünglichen Planung kosten (der vierte Pavillon sogar das vierfache!!!!), reden wir also über eine bis eineinhalb Milliarden Euro. Diese Ausgaben können wir uns bei dem ohnehin schon bestehenden Verschuldungsgrad nicht leisten. Ich möchte sie meinen drei Kindern keinesfalls zumuten!
4. Öffentliches Eigentum
Bereiche der Daseinsvorsorge wie Energie, Ver- und Entsorgung, Nahverkehr, Bahn, Post usw. müssen öffentlich-rechtlich bleiben bzw. wieder werden. Dies ist so in Art. 52 der Saarländischen Verfssung festgeschrieben. Diese Verfassungsregel wurde in den vergangenen Jahren trotz Hinweisen an die Kommunalaufsicht permanent verletzt. Diese Bereiche dürfen nicht privatisiert werden. Sie müssen zurück in die öffentliche Hand und ausschließlich nach dem Kostendeckungsprinzip betrieben werden. Das Unwesen sonstiger öffentlicher Beteiligungen (z.B. Meerwasserfischzuchtanlage in Völklingen) in privatrechtlicher Form ist durch strengere geetzliche Regelungen zu verbieten. Bestehende Beteiligungen dieser Art sind konsequent zu privatisieren.
5. Doppik
16 Bundesländer leisten sich jeweils eine eigene landesspezifische Rechnungslegungsregelung in Anlehnung an das was man gemeinhin "Doppik" nennt. Wir sind für die konsequente Einführung und Umsetzung der Doppik in allen öfffentlich-rechtlichen Institutionen. Hierbei befürworten wir eine strikte Anwendung der HGB-Vorschriften mit einem speziellen bundeseinheitlichen Kapitel für die öffentliche Hand (einzufügen nach § 341 l HGB). 16 unterschiedliche Regchnungslegungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern mit mehr oder weniger oder gar keinem HGB sind nicht akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Richter