Bernd Reuther
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FDP
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Frage von Jochen T. •

Wie stehen Sie zu der in Deutschland ansässige EU-Bürger betreffenden MPU-Regelung? Würden Sie sich für eine EU-Einheitliche Regelung einsetzen?

A.Strack-Zimmermann sagt, sie sind zuständig:
Wie stehen Sie zu einer Reformierung des Deutschen Systems der MPU als Auflage zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis? Deutschland ist in der EU das Einzige Land mit diesem System. Durch die extrem Hohen Kosten die zwingend entstehen wie z.B der Abstinenznachweis über 12 Monate (begonnen werden darf der auch erst nach Ablauf der Sperrfrist) iHv 2.000 €, die MPU Gebühr selbst (500-1000 €), den sowieso schon hohen Bußgelder und nicht zuletzt ein Vorbereitungskurs. Denn trotz allem liegt die Durchfallquote bei ca. 50%. Für jeden Versuch wird wieder die Gebühr fällig. Die Anforderungen der MPU Begutachter sind viel Höher als an jeden andere Autofahrer. Psychisch Kranke die Antidepressiva nehmen brauchen es gar nicht erst versuchen. Die Kosten kann man als meist ALG-II Empfänger (Job ist ohne Führerschein auf dem Land weg und ohne gibt es auch keinen) niemals leisten. Das ist eine massive Diskriminierung und Blockade der Berufsausübungsfreiheit.

Bernd Reuther
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dient in aller erster Linie der Verkehrssicherheit. Sie ist soll nicht strafen, sondern die Fahreignung des Antragsstellers beurteilen. Dies kann zum Beispiel gefordert werden, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde, bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder auch bei Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung im Straßenverkehr darstellen.

Die MPU wird durch amtliche anerkannte Träger durchgeführt und das Bundesamt für Straßenwesen (BASt) überwacht das Qualitätsniveau der Begutachtungsstellen. Die Untersuchung besteht unter anderem aus einer Verkehrsmedizinischen Untersuchung und einem psychologischen Untersuchungsgespräch. Transparenz im Sinne von Informationen zur MPU selbst, zur Vorbereitung oder zu Beratern werden von dem BASt frei zugänglich zur Verfügung gestellt.

Bei der MPU Fahreignung einer Person durch medizinische und psychologische Kriterien festgestellt. Wie gesagt dient sie nicht der Bestrafung, sondern der Verkehrssicherheit – und damit dem Schutz von Leib und Leben. In dieser Hinsicht sehe ich keinen Reformierungsbedarf bei der MPU.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reuther MdB

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