Bernd Reuther
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FDP
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Frage von Alexander N. •

Warum wird der Kassenbon im Supermarkt weiterhin ausgedruckt, auch wenn ich mir einen E-Bon habe zuschicken lassen?

Hallo Herr Reuther,
Ich habe festgestellt, dass in meinem Supermarkt der Kassenbon weiterhin ausgedruckt wird und direkt weggeworfen wird, obwohl ich einen E-Bon verwende um Papier zu sparen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass das verpflichtend auf Grund des Eichgesetzes ist, wenn man Wiegeware kauft.
Im Sinne des Umweltschutzes (Einsparung von Thermopapier) und der Entlastung von Unternehmen halte ich das für ziemlichen Unsinn, gerade da das ein absoluter Quick-Win wäre, da eine entsprechende Änderung praktisch ohne Aufwand gesetzlich umgesetzt werden könnte und schnell bürokratischen Aufwand bei Unternehmen reduziert.
Es geht ja nicht darum auf den (sinnvollen) Bon zur Überprüfung zu verzichten, sondern nur konsequent auf die Digitalversion zu setzen, wenn der Kunde dies wünscht.

Das wäre eine schnelle und einfache Möglichkeit für die Digitalisierungspartei FDP etwas in der Rolle als Regierungspartei positiv zu verändern.

Viele Grüße, Alexander N.

Bernd Reuther
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.

die Belegausgabepflicht, umgangssprachlich auch Bonpflicht genannt, ist in Deutschland am 1. Januar 2020 gleichzeitig mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft getreten. Diese gesetzliche Verpflichtung regelt, dass Unternehmen ihren Kunden bei jeder Transaktion einen Beleg aushändigen müssen. Ziel dieser Maßnahme ist die Prävention von Kassenmanipulation und Steuerhinterziehung, aber auch die Stärkung des Verbraucherschutzes durch Transparenz.

Seit ihrer Einführung 2020 durch die Große Koalition wird die Belegausgabepflicht auch von den Freien Demokraten kritisiert, vor allem im Kontext von Unternehmen mit niedrigen Transaktionsbeträgen, beispielsweise Bäckereien. Dazu gehört auch die Kritik, die Sie ja teilen, an den unnötig gedruckte Mengen an Papier, da Kunden nicht verpflichtet sind, den Beleg anzunehmen und dieser oft direkt entsorgt wird. Darum wurde auch ein e-Beleg eingeführt. 

Ziel hierbei war es, dass Unternehmen damit die Belegausgabe auch elektronisch umsetzen und ihren Kunden digitale Belege zur Verfügung stellen, ganz ohne Ausdruck. Durch das Scannen eines QR-Codes erhalten Kunden den Beleg direkt auf ihr Smartphone, ohne dabei persönliche Daten bereitstellen zu müssen. Leider gab es in dieser Idee einen Fehler: Der digitale Beleg konnte nur herausgegeben, wenn Kunden explizit zugestimmt hatten, anstelle eines Papierbelegs eine digitale Alternative zu bekommen. Mit der aktuellen Regierung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) diese Regelung vereinfacht: Eine stillschweigende Zustimmung der KundInnen zum elektronischen Beleg ist ausreichend. Das bedeutet in der Praxis, dass Unternehmen Kunden auf die digitale Belegausgabe hinweisen müssen, diese jedoch nicht verpflichtend heruntergeladen werden müssen.

In Ihrem Fall greift aber eine Besonderheit, wie nach Rücksprache mit dem zuständigen Berichterstatter Maximilian Mordhorst MdB und dem ZDH ergeben hat: Die EU gibt vor, dass "Wiegware" tatsächlich mit einem gedruckten Beleg herausgegeben werden muss. Damit ist dies eine Umsetzung im Eichrecht, nicht im Steuerrecht, bzw. in der Abgabenordung, wie in den anderen Fällen. Die EU-Kommission hat dazu schon unsere Beschwerde erhalten und berücksichtigt diese hoffentlich bei der nächsten Überarbeitung, doch die Mühlen in der EU mahlen langsam. Federführend auf deutscher Seite ist das Bundeswirtschaftsministerium, das ebenfalls ein Interesse hat, die gedruckten Bons abzuschaffen. 

Herzliche Grüße
Ihr Bernd Reuther

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