Bernd Reuther
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FDP
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Frage von Jochen T. •

Mit welchen Personalia wurde die Arbeitsgruppe zur Festlegung eines echten Gefahrengrenzwertes im Verkehr für Delta 9 THC besetzt und Wann gibt es erste Ergebnisse?

Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut. Aktuell gibt es lediglich einen Analytengrenzwert und keinen Gefahrengrenzwert daher wäre es endlich notwendig, einen Wert der auch an
"reele Gefahren/Beeinträchtigungen" gekoppelt ist zu bestimmen.
Normal werden Beratungen im Verkehrsgerichtstag in Goslar getroffen, so wurde bereits 19.8.22 dort eine Grenzwertanhebung gefordert, der die Regierung jedoch nicht gefolgt ist. Wäre ihrer Ansicht nach, nicht ohnehin eine Messung in Vollblut sinniger, da THC Proteinbindungen eingeht(Lipophil) und der Wert damit auch exakter zu bestimmen wäre weswegen in den entkriminalisierten Ländern ja im Vollblut gemessen wird.
- Plasma-Proteinbindung THC:https://tinyurl.com/y8nv8v4y
- https://cd-anwaltskanzlei.de/diverse/947-verkehrsgerichtstag-2022
- https://www.rgra.de/analytischer-grenzwert/

Bernd Reuther
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

danke für Ihre Anfrage. Aktuell wird ein Gesetz verhandelt, das den zukünftigen Status von Cannabis in verschiedenen Aspekten der Gesellschaft regeln soll. Diesen Verhandlungen kann und will ich nicht vorgreifen. Für uns ist klar, dass in diesem Zusammenhang bei den Ordnungswidrigkeiten (§24a StVG) ein Grenzwert festgelegt werden muss. Ein solcher Grenzwert muss jedoch wissenschaftlich untermauert sein. Sicherheit bleibt oberste Maxime. Der Zeitpunkt erster Ergebnisse bzgl. Arbeitsgruppe und die Festlegung von Grenzwerten wird sich zeitlich am Inkrafttreten des Gesetzes orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reuther MdB

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