Frage an Bernd Reuther von Heike B. bezüglich Verkehr
Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?
Sehr geehrte Frau B.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes. Der digitale Fortschritt verändert unser alltägliches Leben - ob in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Industrie 4.0, Autonomes Fahren oder Online-Banking sind nur einige Anwendungsbereiche, die einer modernen und international wettbewerbsfähigen Gesellschaft neue Chancen eröffnen.
Das gilt auch für die Mobilität innerhalb unserer Gesellschaft. Im Zuge der Digitalisierung drängen insbesondere in der Personenbeförderung immer mehr Unternehmen mit innovativen Konzepten auf den Markt. Der Gesetzgeber kommt jedoch hinsichtlich der vielen neuen Formen in der Personenbeförderung nicht hinterher. Aus diesem Grund bedarf es einer Anpassung des Personenbeförderungsgesetztes an die Ansprüche des digitalen Zeitalters.
Das Ziel von uns Freien Demokraten im Bundestag ist es einerseits innovative neue Konzepte oder Geschäftsmodelle zu ermöglichen, andererseits aber auch dem traditionellen Taxigewebe Chancen zu eröffnen.
Konkret setzen wir uns für die Aufhebung der Tarifpflicht ein. Aus unserer Sicht sollte sich der Preis durch den freien Wettbewerb regulieren und nach oben mit einem Höchstpreis begrenzt sein. Dies wird zur Folge haben, dass für verschiedene Personengruppen oder Tageszeiten unterschiedliche flexible Preise angeboten werden können. Studentenrabatte oder Nachttarife können so auch die Auslastung der Taxis und die Rentabilität für Taxiunternehmer (wie Sie) erhöhen.
Taxiunternehmer haben viele Auflagen zu erfüllen, was einen hohen bürokratischen Aufwand zur Folge hat. Die Verpflichtung zur Dauerbereitschaft der Taxiunternehmen, insbesondere in der Nacht oder in ländlichen Regionen, ist flächendeckend nicht rentabel für Taxiunternehmer. Damit sich das Taxigewerbe auch in Zukunft noch rechnen kann, setzen wir Freie Demokraten uns für eine Abschaffung der Betriebspflicht ein.
Um in Zukunft unökonomische und unökologische Leerfahrten zu verhindern, muss die Rückkehrpflicht aus unserer Sicht für Mietwagen aufgehoben werden. Leerfahrten entstehen aber auch weil Taxiunternehmer potenzielle Gäste nur in dem Bundesland der Anmeldung und Konzessionsaustellung aufgenommen werden dürfen. Ein Taxi darf beispielsweise einen Fahrgast von Berlin Mitte zum Flughafen Schönefeld in Brandenburg mitnehmen, muss allerdings die Rückfahrt allein antreten. Aus diesem Grund setzen wir Freien Demokraten Im Bundestag uns für eine bundeseinheitliche Regelung des Laderechts ein.
Obwohl wir uns für eine Öffnung und Deregulierung des Taximarktes einsetzen, ist es uns von großer Bedeutung, bestimmte Alleinstellungsmerkmale von Taxiunternehmen zu sichern. Dazu gehören beispielsweise die äußerliche Kennzeichnung der Taxis sowie die Möglichkeit der Nutzung spezieller Taxistände. Dadurch werden Taxibetreiber auch in Zukunft einen entscheidenden Vorteil gegenüber Anbietern wie Uber haben, denn sie sind von weitem erkennbar und haben jederzeit eine Möglichkeit ihr Auto abzustellen.
Zusammenfassend geht es uns Freien Demokraten bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetztes darum, Chancen und Innovationen in der Mobilität zu ermöglichen – sowohl für bewährte, als auch für neue Anbieter.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reuther, MdB