Frage an Bernd Murschel von Jonas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Muschel,
auch heute Wettbüros in Leonberg offen, wie bereits die ganzen letzten Monate. Im Anbetracht der Umstände (Schließung von allem außer dem allernotwendigsten) halte ich das für nicht vertretbar. Können Sie mir bitte ein paar Worte dazu sagen, warum heute in unserer Stadt Wettbüros offen haben, aber Bücherei und Schule schließen mussten? Ich würde das gerne verstehen. Aber vom Rathaus erhalte ich keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Jonas Stüble
Sehr geehrter Herr Stüble,
Danke für die Anfrage, auf die ich gerne eingehe.
Das Land hat mit Wirkung vom 16. Dezember die bestehende Corona-Verordnung überarbeitet und verschärft. In § 1d (Weitergehende Betriebsuntersagungen...) wird im Absatz 3 grundsätzlich der Verkauf im Einzelhandel, in Ladengeschäften und Märkten untersagt. Ausgenommen davon wurden Betriebe mit Grundversorgungsfunktion. Weiterhin wurden Betriebe mit Mischsortimenten definiert. So werden diese Wett-/Lotterieprodukte typischerweise in Verkaufsstellen des Zeitschriftenhandels (die offen bleiben dürfen) angeboten. Diese Wett-und Lotterieprodukte können dann unter der Maßgabe der Einhaltung der Hygieneregeln und maximalen Kunden pro Fläche weiterhin verkauft werden.
Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung. Das Corona-Regelwerk ist aus der Notsituation einer Pandemie entstanden und wird auch so fortgeschrieben werden. Alle möglichen Konstellationen die das Leben bildet, können darin nicht zeitnah abgebildet werden. Es wird daher auch nur funktionieren, wenn wir uns alle - mit gesundem Menschenverstand - an das gemeinsame Ziel „keine Verbreitung des Virus“ halten.
Nun wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr - mit dem positiven Blick auf eine Zeit nach Corona.
Ihr
Dr. Bernd Murschel