Frage an Bernd Murschel von Rolf K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Murschel,
selbstverständlich sind Sie auf Grund Ihrer beruflichen Tätigkeit und als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über „Luftqualitätsmessungen“ des Landesumweltamtes (LUBW) informiert und derzeit wegen der „sich jagenden“ Meldungen über Straßensperrungen und dergleichen sicher auf dem laufenden.
Meine Fragen an Sie:
Haben Sie sich schon mal eine „Messstation des LUBW im städtischen oder ländlichen Hintergrund“ angesehen?
Haben Sie schon mal die Liste der „Spotmessungen“ der vergangenen Jahre angesehen und verglichen?
Sind Sie der Überzeugung, dass die Messungen des LUBW in Übereinstimmung mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz an den da beschriebenen Standorten durchgeführt werden?
Halten Sie es für möglich, dass Messungen auch an Orten durchgeführt werden, die nicht o.a. Verordnung entsprechen und evt. ein „geschöntes“ Ergebnis abgeben.
Haben Sie Interesse daran, einmal unser sehr schönes Baden-Baden zu besichtigen und dabei auch die Messsttion „Aumattstraße“ aufzusuchen und zu beurteilen?
Ich freue mich über Ihre freundlichen Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
R. K.
PS: Zum Thema hat sich unter „abgeordntenwatch“ sogar schon mal „im Gottvertrauen, es möge alles richtig sein“ der Umweltminister Herr Franz Untersteller und die Abgeordnete des Landtages BW Frau Bea Böhlen sehr interessant geäußert. Der Herr Ministerpräsident und der Herr Verkehrsminister scheinen noch Ferien zu machen - oder in der Überlegensphase zu sein.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das Thema Luftqualität im Zusammenhang mit möglichen Fahrverboten hat gerade eine hohe Aktualität.
Das war leider nicht immer so. Die Anforderungen an die Luftqualität, insbesondere was Stickstoffdioxid und Feinstaub anbelangt, sind seit vielen Jahren bekannt. Sie basieren auf den Luftqualitätsleitlinien der EU und sind verbindliche Vorgaben zur Umsetzung.
Da ich mich seit bald 30 Jahren mit der Thematik beschäftige, ist die jetzige Hektik schwer nachvollziehbar.
Ich kenne zahlreiche Luftmessstationen, sowohl solche mit dem Ansatz städtische/ländliche Hintergrundswerte zu erfassen, als auch die Stationen im Spotmessnetz, die verkehrliche Belastungen erfassen.
Eine dieser schon „älteren“ Anlagen, die die Verkehrsbelastung als Kriterium hat, steht sozusagen vor meiner Haustüre in der Stadt Leonberg. Die Station in Baden-Baden (Aumattstraße) ist dagegen auf eine Hintergrundserfassung mit vorstädtischem Charakter ausgelegt.
Neben dem skizzierten Landesmessnetz gibt es darüber hinaus auch noch Bundesmessnetz. Die Aufstellung der Anlagen ist in verschiedenen Anlagen der 39. BImSchV geregelt, ebenfalls die Messmethodik und die Auswertung.
Jede einzelne Anlage hat diese Prüfungsvorgaben nach der BImSchV mehrfach, auch in letzter Zeit, durchlaufen. Details zu jeder Anlage, einschließlich der aktuellen Messwerte finden sich online auf den Seiten der LUBW. Viele Anlagen arbeiten kontinuierlich, allerdings einige gravimetrisch mit verzögerter Auswertung.
Die Umsetzung erfolgte in Baden-Württemberg erstmals zu Beginn des Jahrtausends durch die damalige CDU-Umweltministerin Gönner. „Geschönte Ergebnisse“ durch die Aufstellung der Anlagen an ungeeigneten Standorten helfen niemanden. Schließlich geht es um den Gesundheitsschutz, der glücklicherweise europaweit nun einen höheren Stellenwert bekommen hat. Die jüngsten Gerichtsurteile haben dies noch einmal unterstrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Murschel