Frage an Bernd Murschel von Marco H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in einer Urteilsbegründung des BVG, vom 22.09.2015, heißt es u.a. dass Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren nicht nur, das Recht zur Abstimmung hätten sondern darüber hinaus auch, das Recht zu beraten. Es bedarf daher eines umfassenden Informationsflusses, um dem Zweck einer sachgemäßen und soliden Beratung, sowie einer fundierten Urteilsfindung und Meinungsbildung, zu erfüllen. Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich als mein Vertreter im Bundestag und als Repräsentant des dt. Volkes, während der gesamten Zeit der sog. TTIP-Verhandlungen, von allen an den Verhandlungen teilnehmenden Protagonisten, stets und vollumfänglich informiert fühlen? Ich hätte gerne gewusst, ob Sie auf Grundlage der Ihnen zugegangenen Informationen in der Lage sind, sich fundiert mit diesen auseinanderzusetzen, sachorientiert zu befassen, vollumfänglich zu beraten, eine Meinung zu bilden und abschließend der Transformation dieser Verträge in nationales- bzw. EU-Recht/-Gesetz, zu zustimmen?
Vielen Dank.
Marco Heit
Sehr geehrter Herr Heit,
vielen Dank für ihre Frage zum Thema TTIP und Beteiligung der Parlamente.
Tatsächlich ist es so, dass dieses Handelsabkommen bisher an den Parlamenten weitgehend vorbei verhandelt wurde. Wir haben uns als grüne Landtagsfraktion in Baden-Württemberg auf die bekannten Eckpunkte verständigt.
1.) EU-weit errungene Standards in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Soziales, Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Datenschutz müssen gesichert werden.
2.) Keine Investor-Staats-Klagen vor privaten Schiedsgerichten. Diese demontieren den Rechts- und Verfassungsstaat und hebeln Demokratie aus.
3.) Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge z.B. Wasser, Soziales, Gesundheit, Kultur haben Bestandschutz und sind aus den Verhandlungen zu TTIP herauszunehmen.
TTIP - so nicht!
Mit freundlichem Gruß
Bernd Murschel MdL