Frage an Bernd Murschel von Helmut E. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Landtagsabgeordneter Dr.Murschel!
Im Münchener Merkur, Online-Version, stand ein Artikel über die Internen Ermittler beim Polizeipräsidium München, die gegen Straftäter aus den Reihen der eigenen Polizei vorgehen:
http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/wenn-polizisten-verbrechern-werden-615616.html
Können Sie mitteilen, ob es auch in Baden-Württemberg und speziell für Ihrem Wahlkreis zuständige, eine derartige Einrichtung gibt und wie deren Adresse lautet?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst: Es gibt bei den Polizeidirektion Baden-Württembergs keine vergleichbaren Dezernate wie in dem Artikel des Münchener Merkur beschrieben.
Wenn ein/e BürgerIn eine/n Polizeibeamten/-beamtin anzeigt, gibt es in Baden-Württemberg einen festgelegten Meldeweg. Zunächst entscheidet der Polizeiführer – je nach Schwere des Delikts - welche Dienststelle den Fall bearbeitet. Das ist immer ein Beamter aus einem anderen Revier bzw. einer anderen Polizeidirektion (Neutralitätsgebot).
Für gravierende Vergehen gibt es beim LKA eine Anlaufstelle. Gleichzeitig wird – abhängig von der Schwere des Deliktes – die Landespolizeidirektion oder das Innenministerium unterrichtet. Dieser Ablauf ist auf jeden Fall vorgeschrieben. Hat ein Vergehen disziplinarrechtliche Folgen, haben die Polizeidirektionen spezielle Sachbearbeiter, die diese Fälle intern bearbeiten und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Murschel MdL