Frage an Bernd Murschel von Helmut E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr.Murschel!
Die heutige Leonberger Kreiszeitung vom Sa.,2.6.2012, Lokalteil Seite III, berichtet, dass der Hauptamtsleiter der Gemeinde 71287 Weissach, der von der Bürgermeisterin, vor einigen Wochen, vom Amt suspendiert wurde, vom Verwaltungsgericht Stuttgart, mit sofortiger Wirkung, wieder ins Amt gesetzt wurde, da auch etwaige Verfehlungen nicht so schwer wiegen würden, dass eine Suspendierung vor Gericht Bestand hätte. Was ist Ihre Meinung zu dem ganzen Vorgang, insbesondere, sehen Sie jetzt den Anfangsverdacht einer Rechtsbeugung gemäss §339 StGB durch die Bürgermeisterin?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
die Suspendierung des Hauptamtsleiters der Gemeinde Weissach durch die Bürgermeisterin ist Angelegenheit der Gemeinde. Somit ist es einerseits die Aufgabe des Gemeinderates sich damit zu beschäftigen und andererseits hat der Betroffene immer die Möglichkeit für eine gerichtliche Klärung. Wenn das Verwaltungsgericht die Suspendierung wieder aufhebt, so ist dies für mich ein Zeichen, dass die Gründe für die Suspendierung nicht ausreichend für eine solche weitgehende Entscheidung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Murschel MdL