Frage an Bernd Murschel von Marianne B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Murschel,
im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg steht:
„Konsequent beim Tierschutz
Tiergerechte Haltungsformen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung werden wir verstärkt fordern. Die gesetzlichen Standards der Tierhaltung auf EU- und nationaler Ebene sollen verbessert werden.“
Meine Frage: Was wird verbessert und wann? Werden weiterhin Ausnahmen zugelassen (was ja heißt, dass die betroffenen Tiere Schmerzen ertragen müssen)? Rinder z. Bsp. können bei Verletzungsgefahr enthornt werden – hätten sie genügend Platz, bestünde diese Gefahr überhaupt nicht.
http://www.fibl.org/de/service/nachrichtenarchiv/meldung/article/milchkuehe-koennen-im-laufstall-leben-und-ihre-hoerner-behalten.html
http://www.tierschutz.com/publikationen/nutztiere/infothek/texte/tks/mb_tks_1.8.pdf
Hat sich die Situation im Schlachthof in Owen inzwischen geändert? Am 17. 12. 2009 sprach die Tierschutzorganisation Peta Deutschland von „kaum vorstellbaren Qualen im Schlachthof“. Was dort passiere, sei „Leiden pur“ und „reinste Folter“. Dabei verlangt der Gesetzgeber in der Tierschutz-Schlachtverordnung, dass bei den Tieren "nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden" und dass dafür Sorge zu tragen ist, "dass ein rasches und wirksames Betäuben und Schlachten oder Töten möglich ist".
Gruß
Marianne Bezler
Sehr geehrte Frau Bezler,
auf die von Ihnen gestellten Fragen antworte ich gerne.
1. Es ist richtig, dass für uns Grünen der Tierschutz eine bedeutende Rolle spielt. Deshalb haben wir die Umsetzung besserer Haltungsformen in der Tierhaltung auch im Koalitionsvertrag verankert. Was die konkrete Ausgestaltung einzelner Maßgaben betrifft, bitte ich um Verständnis, dass in den zwei Monaten an der Regierung noch nicht der detaillierte Plan für die kommenden fünf Jahre umgesetzt ist. In erster Linie bemühen wir uns gerade um die Besetzung der von uns geforderten Stelle des Tierschutzbeauftragten. So hoffen wir, dass der Bereich Tierschutz weiter aufgewertet wird.
2. Nach Auskunft der zuständigen Veterinärbehörde hat sich die Situation im Schlachthof Owen deutlich verbessert. Nachdem unabhängige Sachverständige die Schlachtstätte besucht und mehrere Gutachten in Auftrag gegeben wurden, wurden vom Besitzer einige Investitionen getätigt. So hat der Betreiber sowohl in die Schlacht- als auch in die Betäubungstechnik investiert. Dadurch ist Zeit zwischen der Betäubung eines Tieres und dem Stechen signifikant verkürzt. Dieses lässt sich auch durch computergestützte Technik an dem Betäubungsapparat kontrollieren. Auch hat sich durch den Wechsel von der Hängendbetäubung zur Liegendbetäubung der Schlachtablauf für den Fall einer Fehlbetäubung für das Tier verbessert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Murschel, MdL