Frage an Bernd Murschel von Helmut E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Murschel!
Die Leonberger Kreiszeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, vom Donnerstag, 19. Mai 2011, Online-Version, in einem Artikel und einem Kommentar, über eine dem Allgemeinwohl nicht förderliche Arbeitsatmosphäre zwischen dem Leonberger Oberbürgermeister (=OB) und dem gewählten Gemeinderat und auch der Verwaltungsspitze.
Wie stehen Sie für derartige Fälle zu einer Neu-Aufnahme der vorzeitigen Abwahlmöglichkeit eines OB, durch das Volk, in die Gemeindeordnung, wie es in einigen anderen Bundesländern, nicht aber bisher in Baden-Württemberg möglich ist?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
ein (Ober-)bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Einerseits ist er/sie Chef der Verwaltung und gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderats mit Stimmrecht. Die aktuellen Vorgänge im Gemeinderat meiner Heimatstadt Leonberg sind für mich kein Anlass für eine Grundsatzfrage über die Abwahlmöglichkeiten eines Oberbürgermeisters durch das Volk. Ich sehe daher auch keine Notwendigkeit einer Änderung der Gemeindeordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Murschel MdL