Frage an Bernd Murschel von Jörg S. bezüglich Verkehr
In Leonberg-Warmbronn war im Jahr 2009 eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf den Durchgangsstraßen auf Tempo 30 eingerichtet worden, diese wurde durch das Regierungspräsidium kurze Zeit später wieder aufgehoben. Viele Warmbronner haben diese Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit als "wohltuend" für die Lärmbelastung und die Erhöhung der Verkehrssicherheit empfunden.
Ich bitte um Mitteilung, weshalb vom Regierungspräsidium eine Aufhebung dieser Entscheidung entgegen des Bürgerwillens erfolgte. Ich bitte Sie ferner um Ihre Stellungnahme zu diesem Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für die Anfrage zu Tempo 30 in Leonberg-Warmbronn. Auf Beschluss des Leonberger Gemeinderates wurden im Juli 2009 Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Teilorten Leonbergs wirksam. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat diese Entscheidung wieder aufgehoben und dies wie folgt begründet. Eingriffe in den fließenden Verkehr würden stets den Nachweis erfordern, dass Beeinträchtigungen mit der Folge erheblicher Auswirkungen auf die Verkehrs- und Lebensverhältnisse, Lärm, Abgase, Sicherheit und Ordnung auch tatsächlich vorliegen.
Im Weiteren führt das RP Stuttgart aus:
1.) "Verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen könnten angeordnet werden, wenn aufgrund der Verkehrsbelastung der vorhandene Lärmpegel die Lärmrichtwerte..().überschreitet und die vorgesehene Maßnahme eine Minderung des Lärmpegels um mindestens 3 dB(A) bewirkt. Diese Nachweise wurden von der Stadt Leonberg nicht erbracht."
2.) "Verkehrsbeschränkende Maßnahmen aus Sicherheitsgründen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Anhaltspunkte, die zur Begründung solcher umfassender Verkehrsbeschränkungen dienen könnten, wurden von der Verkehrsschaukommisssion nicht festgestellt."
3.) "Die Straßenverkehrsbehörden (Anm. die Stadt Leonberg) können auch die notwendigen Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung treffen und in diesem Falle nicht nur mehr ordnungsrechtliche Verkehrsaufgaben, sondern auch Planungsüberlegungen unterstützen. Allerdings setzt eine Anordnung nach § 45 Abs. 1 b Nr. 5 StVO zur Unterstützung einer städtebaulichen Entwicklung das Vorhandensein eines städtebaulichen Konzeptes und ein hierarchisch gegliedertes "langsames" und "schnelles" Straßennetz voraus. Ein entsprechendes Konzept hat die Stadt Leonberg nicht vorgelegt."
Mein Fazit:
Das Regierungspräsidium Stuttgart will weder aus Sicherheitsgründen, noch aus Lärmschutz oder aus städtebaulichen Gründen Tempo 30 in Ortsdurchfahrten genehmigen. Die GABL-Gemeinderatsfraktion hat die Leonberger Verwaltung mehrfach aufgefordert die angemahnten Nachweise beim Lärmschutz und beim städtebaulichen Konzept nachzureichen. Ich vermute, dass dies bis heute nicht erfolgt ist.
Was ist zu tun:
Einerseits sollte von Seiten des Leonberger Gemeinderats ein erneuter Vorstoß für Tempo 30 in Ortsdurchfahrten erfolgen. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen zwischen den Grünen und der SPD im Land möchte ich die Möglichkeiten für Verkehrsbeschränkungen deutlich erweitern und dies im Koalitionsvertrag verankern. Möglicherweise hat dies auch positive Auswirkungen auf die Gefahrenbeurteilung durch die Verkehrsschaukommisssion und das Regierungspräsidium.
In der Hoffnung, zukünftig besser die Bürger vor Lärmbelastung zu schützen und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen, verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Bernd Murschel MdL