Frage an Bernd Murschel von Helmut E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Murschel!
Die Leonberger Kreiszeitung berichtete im August und September 2010 mehrfach darüber, dass der Weil der Städter Bürgermeister Straub(SPD) einem reichen Prominenten-Ehepaar die Baugenehmigung für eine Villa mit Swimmingpool und Pferdeboxen in einem Landschaftsschutzgebiet, das gleichzeitig im Regionalplan als Grünzone gesperrt ist, gegen alle rechtlichen Vorschriften ausstellte.
Gibt es Ihrer Meinung nach, von seiten des Landtags Handlungsbedarf, um "selbstherrliche
Bürgermeister" zu mehr Rechtstreue anzuhalten?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
vielen Dank für die Anfrage auf die ich gerne eingehe.
Für viele Bürgerinnen und Bürger in Weil der Stadt, Renningen, Malmsheim und der weiteren Umgebung ist das Landschaftsschutzgebiet „Mönchsloh“ ein wichtiger Erholungsraum. Von dort oben bietet sich aufgrund der exponierten Lage eine Rundumsicht von Stuttgart bis zu den Höhen des Nordschwarzwaldes. In der Vergangenheit wurden viele Nutzungswünsche in diesem Bereich - auch aus den Reihen der Landwirte - aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
Nicht zuletzt hat der Verband Region Stuttgart (VRS) aus diesem Grund in der Fortschreibung des Regionalplans hier einen regionalen Grünzug ausgewiesen. Für viele Bürger entsteht nun der Eindruck, dass hier ein Bauprojekt genehmigt werden soll, was anderen aus guten Gründen an dieser Stelle versagt wurde. Und dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Das ganze Verfahren und auch der Ablauf werfen einige konkrete Fragen auf. Dies betrifft beispielsweise die Privilegierung des Vorhabens, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Genehmigungsverfahrens bezüglich Ablauf und Zuständigkeit der Gremien und die rechtliche Würdigung des regionalen Grünzugs im noch nicht durch das Wirtschaftsministerium genehmigten fortgeschriebenen Regionalplans.
Für mich ist klar, dass auf dem Mönchsloh keine Bebauung erfolgen darf. Einen Handlungsbedarf des Landtages bezüglich der kommunalen Aufsicht sehe ich allerdings nicht. Das Landratsamt Böblingen kann im Rahmen des Baugesuches eine Stellungnahme abgeben, die Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Ich begrüße es, dass das RP von sich aus eine Überprüfung zugesagt hat. In meinem Schreiben an den Regierungspräsidenten Schmalzl Anfang September habe ich auf die besondere Bedeutung dieses Landschaftsschutzgebietes hingewiesen und eine exakte Prüfung der Vorgänge angemahnt. Das RP hat dies in einem Antwortschreiben zugesichert. Ich bin überzeugt, dass es in der näheren Umgebung und im Landkreis Böblingen andere - und nicht gerade exponiert in einem Landschaftsschutzgebiet liegende - Flächen gibt, die sich für die Pferdezucht eignen. Bei der Standortsuche bin ich gerne behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Murschel