
(...) Wir unterstützen die Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes, dass die Berufshaftpflicht der Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung überführt wird oder dass alternativ ein Fonds eingerichtet wird, der aus Steuermitteln finanziert ist und mit dem eventuelle Schäden oberhalb der Haftungshöchstgrenzen der Versicherungen bezahlt werden. So könnten die Belastungen für Hebammen reduziert und in Grenzen gehalten werden und dem drohenden Ende der Geburtshilfe in Deutschland vorgebeugt werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den auch von Niedersachsen unterstützten Beschluss des Bundesrates, sowie die Tatsache, dass auf Bundesebene unter Federführung des Gesundheitsministeriums eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die nach schnellen Lösungen sucht. (...)