
(...) Auch ist zu beachten, dass eine Vollverschleierung nicht unbedingt unter die Religionsfreiheit fällt, da die Verschleierung eher kulturell bedingt ist. Inwieweit die Vollverschleierung erlaubt ist oder nicht und ob sie bspw. unter das Recht auf freie Selbstentfaltung fällt, ist letztendlich eine Grundrechtsabwägung. (...)